Potsdam-Mittelmark: Rechtsanwendung nach Art der Gutsherrin?
Das Thema Akteneinsichtsrecht in der Gemeinde Schwielowsee schlägt neue Kapriolen: Gemeindevertretern wird – zu Recht – nun doch Akteneinsicht gewährt, Vertretern der Presse nach anfänglicher Weigerung der Verwaltung nun plötzlich doch noch – auch ebenfalls zu Recht. Nur Vertretern der Bürgerinitiative „Rettet die 100jährigen Linden“ in Caputh – zu Unrecht – nicht!
Stand:
Das Thema Akteneinsichtsrecht in der Gemeinde Schwielowsee schlägt neue Kapriolen: Gemeindevertretern wird – zu Recht – nun doch Akteneinsicht gewährt, Vertretern der Presse nach anfänglicher Weigerung der Verwaltung nun plötzlich doch noch – auch ebenfalls zu Recht. Nur Vertretern der Bürgerinitiative „Rettet die 100jährigen Linden“ in Caputh – zu Unrecht – nicht! Warum? Weil die Kreisverwaltung die Bürgermeisterin angeblich darum gebeten habe, „die Angelegenheit zunächst vertraulich zu behandeln“, und weil „in Ruhe in enger Zusammenarbeit mit Schwielowsee eine Lösung erarbeitet werden“ soll. Und weil alles sonst gleich in der Zeitung stünde. Bemerkenswert allerdings ist, dass der Landrat, höchstpersönlich danach befragt, von einer solchen Geheimniskrämerei nichts weiß. Kein Wunder, denn eine solche Vereinbarung wäre rechtlich auch unzulässig, weil sie gegen das in der Landesverfassung verankerte Recht auf Akteneinsicht verstoßen würde. Immerhin gesteht die Bürgermeisterin der Initiative großzügig zu, diese werde „zu gegebener Zeit Akteneinsicht“ bekommen. Rechtsanwendung nach Art der Gutsherrin? Nun ist der Bürgermeisterin vom Landesdatenschutzbeauftragten mit Schreiben vom 15. Januar unmissverständlich klar gemacht worden, dass der Bürgerinitiative wie jedem Bürger auch dieses Recht zusteht. Inzwischen erhielten deshalb auch Vertreter der Bürgerinitiative Akteneinsicht. Warum musste es so kommen? Weshalb wird hier mit zweierlei Maß und zudem falsch gemessen? Wer berät eigentlich die Bürgermeisterin so fahrlässig und falsch in diesen täglichen Geschäften einer Verwaltung? Entweder fürchtet man die Bürgerinitiative inzwischen so sehr, dass man sie mit allen Mitteln mundtot machen will. Oder man ist nicht in der Lage oder willens, Recht und Gesetz richtig anzuwenden. Beides ist bedenklich. Auch der Stil der Auseinandersetzung lässt von der anderen Seite sehr zu wünschen übrig: So bezeichnete der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Büchner, die Forderung, den Widerspruch der Bürgermeisterin zum Bescheid der Unteren Naturschutzbehörde zurückzunehmen, in den PNN am 15. Januar öffentlich als eine „Sauerei". Billige Polemik? Oder liegen hier die Nerven blank? Wie der Presse zu entnehmen war, hat die Untere Naturschutzbehörde auf Antrag der Bürgermeisterin ihren ursprünglichen Bescheid, der nur die Fällung von 14 Linden erlaubt, erheblich geändert und die Fällung weiterer 14 Linden zugelassen. Aber seit dem 23. Januar haben alle zur Fällung verurteilten Linden eine zweite Chance erhalten! Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland hat Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Bis über die Klage entschieden ist, darf die Gemeinde keine einzige Linde fällen lassen und damit auch die Straße nicht bauen! Dies wäre vermieden worden, wenn der ursprüngliche Bescheid der Naturschutzbehörde, der die Fällung und Nachpflanzung von nur 14 Linden erlaubt hatte, von der Bürgermeisterin akzeptiert worden wäre. Hans-Joachim Kursawa, Caputh
Hans-Joachim Kursawa, Caputh
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: