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Potsdam-Mittelmark: Rechtsschutz für Verwaltung

Michendorf schützt Angestellte vor Prozesskosten

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Michendorf - Die Michendorfer Verwaltungsangestellten sollen künftig bei Rechtsstreitigkeiten unterstützt werden: Wenn sie aufgrund ihrer Arbeit in einem straf- oder zivilrechtlichen Verfahren angeklagt werden, stellt ihnen das Rathaus ein zinsloses Darlehen zur Verfügung. Damit sollen sie ihre Verteidiger bezahlen.

„Für meine Mitarbeiter und mich soll diese Regelung ein Schutz sein“, erklärte Reinhard Mirbach (CDU) am Mittwochabend den Mitgliedern des Finanz- und Wirtschaftsausschusses im Michendorfer Gemeindezentrum „Zum Apfelbaum“. Ein anschauliches Beispiel lieferte der Bürgermeister gleich hinterher: Mitarbeiter des Ordnungsamtes, die im Außendienst unterwegs seien, stießen des Öfteren auf streitlustige Anwohner. Sie hätten nicht selten mit Klagen zu rechnen. Meist hätten die Mitarbeiter dann das Nachsehen, weil die Kläger einen Zeugen finden. „So ein Verfahren macht man einmal mit und zahlt es mit dem privaten Rechtsschutz, beim dritten Mal oder vierten Mal wird es schwierig“, sagte Mirbach.

Der gesponserte Rechtsschutz wird nur dann gewährt, wenn sich der Angestellte aus Sicht der Verwaltung keine Fehler im Dienst geleistet hat. Sollte das Gericht dem Kläger recht geben und den Rathausangestellten verurteilen, muss dieser das Darlehen zurückzahlen. Bei Freispruch hingegen entfällt die Rückzahlung.

Hintergrund für den Entwurf der Gemeinde sei ein konkreter Fall gewesen, so Kämmerin Claudia Nowka. Weitere Details zu dem Vorfall lieferte sie aber nicht. „Wir haben bei der Kommunalaufsicht nach Rechtsschutz gefragt.“ Diese habe jedoch die Zuständigkeit dafür in der Gemeinde gesehen und eine Regelung in Absprache mit der Gemeindevertretung vorgeschlagen. es

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