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Potsdam-Mittelmark: Rechtsstreit gegen Gemeinde verloren

Strandbadbetreiber müssen das Feld räumen

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Strandbadbetreiber müssen das Feld räumen Schwielowsee · Ferch – Schwarzer Freitag für Claudia und Jonny Kristiansen, die bisherigen Betreiber des Strandbades Ferch. Gestern Mittag, Punkt 12 Uhr, verkündete der Vorsitzende der 1. Zivilkammer des Landgerichts, das Paar habe den Rechtsstreit gegen die Gemeinde Schwielowsee verloren und die Immobilie – ebenso wie zwei weitere Pächter – umgehend zu räumen. Zur Vorgeschichte: Claudia und Jonny Kristiansen übernahmen das Strandbad Ferch vor drei Jahren und bewirtschafteten es seitdem erfolgreich. Die Gemeinde Schwielowsee möchte das Bad allerdings dem Betreiber des gegenüberliegenden Campingplatzes, Manfred Rejall, übertragen, dessen Objekt dadurch an Attraktivität gewinnen würde. Das setzt voraus, dass Kristiansens das Feld räumen – was sie bislang nicht taten. Schließlich haben sie viel Geld, Zeit, Kraft und Ideen in das Objekt gesteckt, unterschrieben als Unterpächter des Pächters Helmut Berg einen Zehnjahresvertrag, zahlen Monat für Monat die vereinbarten 800 Euro in der Saison, 200 Euro in den Wintermonaten. Allerdings blieb Berg – er hatte das Gelände von der Gemeinde gepachtet – in der Vergangenheit den vereinbarten Zins schuldig. Ihm wurde per Gerichtsbeschluss im Herbst 2003 gekündigt. Damit wurde auch der Unterpachtvertrag mit Claudia und Jonny Kristiansen ungültig. Die Gemeinde schrieb das Strandbad Ferch zur Neubewirtschaftung aus. Den Zuschlag erhielt Campingplatzbetreiber Rejall. Die Gemeinde verklagte die Eheleute auf Räumung, bot ihnen alternativ die Weiternutzung bis zum Februar 2004 zu einer monatlichen Pacht von 537 Euro an. Das lehnte Claudia Kristiansen mit der Begründung ab, im Winter komme bekanntlich kaum Geld in die Kasse. In einem Gütetermin am 1. Oktober – in dem die strittigen Parteien allerdings keine Einigung erzielten – plädierte der Anwalt der Kristiansens darauf, die Räumungsklage abzuweisen. Der Rechtsvertreter der Gemeinde Schwielowsee, Dr. Leschke, beharrte auf der Herausgabe des Grundbesitzes bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Viel Hoffnung auf Erfolg machte der Kammervorsitzende den Beklagten schon damals nicht. „Sie können das tollste Konzept zum Betreiben eines Strandbades haben. Für den Ausgang des Rechtsstreits ist das unerheblich“, stellte er unmissverständlich klar. Schließlich sei sowohl Kristiansens als auch Helmut Berg und dem Betreiber einer Surfschule der Pachtvertrag gekündigt worden. So stelle sich die Frage, ob die Eheleute das Grundstück überhaupt noch legal in Besitz hätten. Gestern fielen die Würfel erwartungsgemäß zu Gunsten der Gemeinde Schwielowsee. hoga

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