Potsdam-Mittelmark: Regen darf nicht auf die Straße
Wasser muss in Werder auf Grundstück bleiben
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Werder (Havel) - Wer das Regenwasser in Werder unerlaubt von seinem Grundstück auf die Straße ableitet, muss künftig mit drastischen Strafen rechnen. Mit der neuen „Niederschlagswasserentsorgungssatzung“ wird das Ableiten zur „Ordnungswidrigkeit“ und kann bis zu 1000 Euro Bußgeld kosten. Die Stadtverordneten verabschiedeten die Satzung in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig, mit der Veröffentlichung im Generalanzeiger wird sie rechtsgültig.
Überlegungen für die Satzung gibt es seit dreieinhalb Jahren. Das Rathaus argumentiert mit den kostspieligen Schäden, die durch das Regenwasser auf den Straßen entstehen. Manchmal kommt es wegen der privaten Ableiter zu Überschwemmungen. Im Winter sei die überfrierende Nässe auf Gehwegen eine Unfallquelle, heißt es in der Begründung der Rathausvorlage. Eine rechtliche Grundlage, dagegen vorzugehen, gab es bislang nicht. Das Landesrecht reicht als Handhabe nicht aus, denn das „Brandenburgische Straßengesetz“ untersagt lediglich „Verunreinigung und Beschädigung“ von Straßen.
Mit der neuen Werderaner Satzung gibt es nun eine Handhabe, die Grundstückseigentümer unter Druck zu setzen: Wenn die Grundstücke groß genug sind, muss das Wasser dort versickert werden. Die „Versickerungsfähigkeit des Grundstückes“ sei „auszuschöpfen“, heißt es in der Satzung. Wenn das Grundstück eng bebaut ist, kann die Stadtverwaltung einen Anschluss an die öffentlichen Regenkanäle „anordnen“. Die Eigentümer können in einem solchen Fall auch ihrerseits darum bitten. Für die Kosten müssen sie, so oder so, selbst aufkommen.
Eine Ausnahme will das Rathaus bei Bewohnern der Inselstadt machen: „Angesichts der kleinen Grundstücke ist es dort fast unmöglich, den Regen auf dem Grundstück loszuwerden“, sagte die 1. Beigeordnete Manuela Saß gegenüber den PNN. Zudem verwies sie auf die historischen oberirdischen Regenkanäle von den Häusern zum Bordstein, die einen gewissen Denkmalwert darstellten.
In der Debatte zur neuen Satzung wurde anfangs ernsthaft über die Gültigkeit einer Ortspolizeiverordnung von 1888 des Polizeibezirks Werder diskutiert. Damals wurde angeordnet, dass zumindest alle direkt an der Straße stehenden Häuser „mit einer metallenen Dachrinne zu versehen“ sind. Das Regenwasser sollte in die Straßenrinne. Offenbar wurden seinerzeit gerade die Gehsteige auf der Inselstadt befestigt und viele Häuser hatten überhaupt keine Dachrinnen. Offen blieb zuletzt nicht nur, wie heute mit der Strafandrohung von „bis zu 9 Mark, an deren Stelle im Unvermögensfalle verhältnismäßige Haft tritt“, umzugehen ist.Henry Klix
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