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Aus dem GERICHTSSAAL: Reiter und Pony bei Unfall verletzt

Lkw-Fahrer konnte Unfall nicht verhindern

Stand:

Teltow – In der Neuauflage des Prozesses wurde der Lkw-Fahrer Sven S.* (40) jetzt vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Schon beim ersten Termin im Dezember 2008 hatte der Berufskraftfahrer versichert, er könne sich nicht erklären, weshalb er am 20. März vorigen Jahres mit seinem Laster in Teltow das Pony samt Reiter erfasste und schwer verletzte. Ein damals als Zeuge geladener Polizeibeamter machte aus seiner Verwunderung kein Hehl, wie jemand zur Nachmittagszeit entlang der vielbefahrenen Potsdamer Straße in Teltow reiten kann – wenn auch auf dem von der Fahrbahn abgetrennten Radweg.

Amtsrichter Thomas Lange setzte die Verhandlung aus und schaltete einen Gutachter ein. Er sollte klären, ob die gut einen halben Meter lange und zehn Zentimeter breite Risswunde am Körper des Ponys vom Lastkraftwagen-Hänger des Angeklagten stammt. Weiterer Punkt der Expertise sollte sein, ob der Zusammenstoß vermeidbar gewesen wäre, hätte Sven S. größere Sorgfalt im Straßenverkehr walten lassen. (PNN berichteten.)

„Das Pferd lief ruhig. Plötzlich drehte es sich um 180 Grad, und ich flog auf den Boden“, berichtete Florian F.* (18) in der zweiten Prozessrunde erneut. Geistesgegenwärtig habe er sich das Hänger-Kennzeichen des davonfahrenden Lastwagens gemerkt, der das Tier vermutlich erfasste, danach Polizei, seine Familie und den Veterinär angerufen. „Ich hatte mächtiges Glück und erlitt nur eine Beckenprellung“, so der Reiter. Kurz nach dem Unfall äußerte Florian F. allerdings gegenüber der Polizei , das Pony habe gescheut. Dadurch habe er die Kontrolle über das Tier verloren.

„Es besteht eine nachvollziehbare Kompatibilität zwischen der Verletzung des Pferdes und der Kontur des Anhängers“, stellte der Kfz-Sachverständige Karsten Laudin klar. Allerdings könne Florian F. mit seinem Pony nicht parallel zur Fahrbahn geritten sein, wie er behauptete. Da das Pferd an der rechten Körperseite verletzt wurde, das Fahrzeuggespann aber links an Tier und Reiter vorbeifuhr, spräche viel für ein Scheuen des Ponys in diesem Moment. Der Angeklagte hätte den Zusammenstoß allenfalls über den rechten Außenspiegel seines Gefährts sehen können, wenn er gerade in ihn hineingeschaut hätte, so der Gutachter. Akustisch habe er ihn auf keinen Fall wahrnehmen können, da er abgeschottet in seiner Fahrerkabine saß. Auch eine Erschütterung – hervorgerufen durch die Kollision zwischen Pferdekörper und Anhänger – würde sich auf die Zugmaschine nicht übertragen.

„Das Unfallgeschehen ist im Scheuen des Pferdes begründet. Dem Angeklagten konnte keine Verletzung der Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden“, führte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft aus. „Der Unfall war nicht vorhersehbar, er war auch nicht vermeidbar“, ergänzte Richter Lange. „Autofahrer müssen beim Vorbeifahren an einem Radfahrer – und eben auch an einem Pferd – einen Sicherheitsabstand von 1,50 Meter einhalten. Es ist dem Angeklagten nicht nachzuweisen, dass er diesen Abstand unterschritten hat.“ (*Namen geändert.) Hoga

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