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Hilpert mit Sohn im Landgericht.

© dpa

Potsdam-Mittelmark: Revision gegen Hilpert-Urteil

Kaution ist aber noch nicht eingetroffen / Auch für die Justiz ist das Prozedere ein besonderer Vorgang

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Potsdam / Werder (Havel) - Ob und wann der wegen Millionenbetruges verurteilte Hotelier Axel Hilpert eine mehrjährige Haftstrafe antreten muss, bleibt offen. Die Verteidigung hat nach Gerichtsangaben vom Donnerstag Revision gegen die Verurteilung des 64-Jährigen eingelegt. Das Landgericht hatte den Betreiber des „Resort Schwielowsee“ in Petzow am Vortag zu fünf Jahren und acht Monaten Haft wegen Betruges, Untreue und Steuerhinterziehung verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hat der 64-Jährige die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) getäuscht und dadurch 9,2 Millionen Euro Fördermittel zu Unrecht für den Bau des Resorts kassiert.

Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, will das Gericht Hilpert keine weitere Zeit im Gefängnis zumuten. Gegen eine Kaution von 500 000 Euro soll der gesundheitlich angeschlagene Unternehmer die Vollzugsanstalt Brandenburg (Havel) verlassen können. Hilpert ist seit gut einem Jahr in U-Haft. Nach Justizangaben ist die Kaution noch nicht eingetroffen.

Theoretisch könnte Hilpert das Geld bei jeder Gerichtskasse im Land einzahlen, sagte ein Gerichtssprecher. Richter Dielitz hatte jedoch im Urteil auf das Amtsgericht Brandenburg (Havel) verwiesen. Dort ist man eingestellt. „Derartige Summen sind für uns sehr ungewöhnlich, sodass es einer gewissen Vorbereitung bedarf“, sagte Direktorin Adelheid van Lessen. Wie zu erfahren war, wird sich das Problem wohl nicht stellen, weil die Summe nicht bar eingezahlt, sondern überwiesen werden soll.

Bevor Hilpert dann tatsächlich das Gefängnis verlassen kann, muss die 4. Große Strafkammer in Potsdam den Haftbefehl außer Vollzug setzen. „Dafür muss er auch seinen Ausweis abgeben“, so der Sprecher. Ohne Genehmigung des Gerichts darf er das Land nicht verlassen. Hält er sich nicht daran, wäre das Geld verloren und der Unternehmer würde mit internationalem Haftbefehl gesucht.

Die Staatsanwaltschaft akzeptiert diese Entscheidung des Gerichts. „Wir waren zwar etwas überrascht von der Entscheidung“, sagte Sprecher Helmut Lange. Seine Behörde werde aber gleichwohl keine Beschwerde dagegen einlegen. Dass die Staatsanwaltschaft auch das Urteil akzeptiert, verwundert nicht: Die 4. Große Strafkammer war über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß von fünfeinhalb Jahren hinausgegangen.

Derweil prüft die ILB, ob sie Geld zurückfordern kann. Sie will recht bald Einsicht in die Gerichtsakten nehmen. Nach dem Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens rechne die Bank damit, dass dies zeitnah möglich sei, sagte Sprecher Matthias Haensch. Die ILB hatte aufgrund der Ermittlungen den Fördermittelbescheid für die Hotelanlage unter die Lupe genommen. Vor Abschluss des verwaltungsrechtlichen Anhörungsverfahrens sei nicht absehbar, ob die ganze Summe oder ein Teilbetrag der Fördergelder zurückgefordert werde, so Haensch. dpa/PNN

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