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Aus dem GERICHTSSAAL: Richterin: Eine merkwürdige Dienstauffassung

Kontroverse bei der Geschwindigkeitsmessung / Polizist wegen Nötigung zu Geldstrafe verurteilt

Stand:

Teltow – Der Polizeibeamte Olaf O.* (54) wurde wegen Nötigung per Strafbefehl zur Zahlung eines Monatsgehaltes verurteilt. Völlig zu Unrecht, befand der Staatsdiener und legte Einspruch ein. Schließlich habe er am 10. Januar 2009 lediglich nach dem Brandenburgischen Polizeigesetz gehandelt. So kam es zur Gerichtsverhandlung. Zu dieser erscheint Olaf O. in Uniform. Sein Lieblingswort scheint „Weisung“ zu sein. An selbige hält er sich eisern, er erteilt aber auch welche. Wehe denen, die sie nicht einhalten!

An jenem Wintertag maß Olaf O. die Geschwindigkeit der Fahrzeuge in der Teltower Bäckerstraße. Nach kurzer Zeit geriet er in eine Kontroverse mit einem Anwohner namens Tobias T.* Der mokierte sich über das entgegengesetzt zur Einbahnstraße geparkte Fahrzeug des Polizisten, wollte es zum Schein fotografieren. Der Ordnungshüter mutmaßte, er solle aufs Bild gebannt und der Öffentlichkeit preisgegeben werden. Folgt man seinen Aussagen, dann bat er den Autofahrer höflich, ihm den Apparat auszuhändigen. Glaubt man seinem Widerpart, so drückte Olaf O. ihn mit dem Rücken fest gegen einen Maschendrahtzaun und holte den Apparat aus seiner Jackentasche.

„Ich durfte so parken, ich habe meine Sonderrechte gemäß Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung in Anspruch genommen. Ich habe weder jemanden gestört noch belästigt“, trumpft der Angeklagte zu Prozessbeginn auf. „Laut dienstlicher Weisung muss ich die Messstrecke ständig im Auge haben.“ Plötzlich sei ein junger Mann in seinem Auto erschienen, habe rasant neben dem Einsatzfahrzeug gebremst und ihn gefragt, ob er sich alles erlauben könne. „Dann hampelte er vor dem Messgerät herum. Ich musste meine dienstliche Handlung unterbrechen und erteilte ihm einen Platzverweis. Dem kam er nicht nach“, empört sich Olaf O. Stattdessen habe der Mann einen Fotoapparat gezückt. „Ich fragte nach seinem Namen. Da wollte er flüchten. Ich hielt ihn am Arm fest. Dann gab er mir den Apparat freiwillig“, versichert der Polizist.

„Ich war mir nicht sicher, ob ich einen Polizeibeamten fotografieren darf. Deshalb habe ich extra meinen alten Apparat genommen, ohne Film“, stellt Tobias T. (27) im Zeugenstand klar. „Ich tat so, als ob ich das Einbahnstraßenschild mit dem verkehrt herum geparkten Auto fotografieren wollte. Da sprang er wie eine Furie heraus und hat mich vollgemotzt, mit der Hand an der Waffe. Ich wollte ihn doch nur auf seinen Fehler aufmerksam machen. Aber er hat gesagt, er darf das. Dann schnappte er mich am Schlafittchen, quetschte mich an den Zaun und griff sich den Fotoapparat aus meiner Jacke.“

Der Staatsanwalt rät Olaf O., den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. In der Vergangenheit wurden bereits drei Verfahren gegen Olaf.O. – unter anderem wegen Amtsanmaßung – gegen Geldauflagen eingestellt. Olaf O. fühlt sich jedoch im Recht, will einen Freispruch. Den bekommt er nicht, statt dessen eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 1050 Euro wegen Nötigung. „Sie haben eine etwas merkwürdige Dienstauffassung“, konstatiert die Vorsitzende Richterin abschließend. (*Namen geändert.) Hoga

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