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Potsdam-Mittelmark: Richterin: „Es war ein schrecklicher Fahrfehler!“ 28-jähriger Teltower wegen fahrlässiger Tötung

In Stahnsdorf war der tödliche Unfall Anlass, erneut ein Tempolimit zu fordern zu 2400 Euro Geldstrafe verurteilt

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Stahnsdorf – Die Straße war noch nass vom Regen: Am 3. August vorigen Jahres, kurz nach 18 Uhr, war Kai K. (Name geändert) mit dem silbergrauen Mercedes seines Vaters zwischen Güterfelder Eck und Stahnsdorf mit etwa 100 Stundenkilometern auf die Gegenfahrbahn geraten. Er prallte seitlich gegen ein rotes VW Cabrio, touchierte danach zwei weitere Autos. Die 21-jährige VW-Fahrerin verstarb noch am Unfallort.

Gestern wurde Kai K. (28) vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro (2400 Euro) verurteilt. Der Teltower machte von seinem Schweigerecht Gebrauch. Auch sein als Zeuge geladener Vater – er hat zum Zeitpunkt des Unglücks auf dem Beifahrersitz gesessen – sagte nichts. Die Unfallursache konnte auch durch die zwei aufgerufenen Augenzeugen nicht erhellt werden.

Der Kfz-Sachverständige Karsten Laudien sprach von „unsachgemäßer Bedienung“ des technisch einwandfreien Mercedes Baujahr 1996. Es könne sein, dass Kai K. das Lenkrad verrissen, danach zu viel Gas gegeben habe. Der Wagen mit Hinterradantrieb brach aus, drehte sich um seine eigene Achse, war schließlich nicht mehr zu beherrschen. Durch die Wucht des Aufpralls sei „der gesamte Vorbau“ des Mercedes eingedrückt worden, so Laudien. Die Fahrgastzelle sei komplett erhalten geblieben. Der Angeklagte und sein Vater wurden nur geringfügig verletzt.

Die Mutter der getöteten Studentin trat im Prozess als Nebenklägerin auf. Sie hatte vor der Verhandlung vergeblich auf ein Wort des Bedauerns von Kai K. gehofft. Am Tag der Beerdigung ihrer Tochter seien die Eltern des Angeklagten weinend auf sie zugekommen, hätte sich „tausendfach entschuldigt“, erzählte sie. Kai K. war nicht da. Er fand auch gestern kein Wort der Reue.

Amtsrichterin Birgit von Bülow betonte: „Der Angeklagte wird wahrscheinlich seines Lebens genauso wenig froh werden wie die Familie der Getöteten.“ Er sei kein Verkehrsrowdy, habe keinerlei Eintragungen in Flensburg. Er habe den Beruf des Zahntechnikers erlernt, den er auch ausübe. Vorzuwerfen sei ihm ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. „Er hat einen kleinen, aber schrecklichen Fahrfehler begangen. Wäre er einen Bruchteil später auf die Gegenfahrbahn geraten, hätte er die VW-Fahrerin vielleicht gar nicht erwischt.“

Mit dem Urteil ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus – er lag bei lediglich 50 Tagessätzen. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert, da nicht festgestellt werden konnte, welchen Fehler sein Mandant konkret gemacht habe.

In der Gemeinde Stahnsdorf war der tödliche Unfall Anlass, erneut ein Tempolimit auf dem Straßenabschnitt der Landstraße 76 zu fordern. Auch der Verkehrsclub Deutschland hält die flache und schlecht einsehbare Kurve, in der sich der Unfall ereignete, für hochgefährlich. Insgesamt hat es auf dem Streckenabschnitt im vergangenen Jahr neben dem tödlichen Unfall sieben weitere gegeben. Polizei und Verkehrsamt sehen für ein neues Tempolimit trotzdem keine Notwendigkeit. Erst ab zehn Unfällen gelte ein Straßenabschnitt als unfallgefährdet, wie es zuletzt hieß.

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