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HINTERGRUND: Richtiges Überholen von Schulbussen

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf an allen Bussen, die an Haltestellen stoppen, nur vorsichtig vorbeigefahren werden – auch im Gegenverkehr. Wenn sich ein Bus einer Haltestelle nähert und die Warnblinker eingeschaltet hat, darf er nicht überholt werden.

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Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf an allen Bussen, die an Haltestellen stoppen, nur vorsichtig vorbeigefahren werden – auch im Gegenverkehr. Wenn sich ein Bus einer Haltestelle nähert und die Warnblinker eingeschaltet hat, darf er nicht überholt werden. Auch im Stand darf er nur mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden, auch der Gegenverkehr muss dann in Schrittgeschwindigkeit fahren. Die Verkehrsbehörde des Landkreises entscheidet gemeinsam mit dem Busunternehmen, an welchen Haltestellen Fahrer den Warnblinker benutzen sollen – meist dort, wo direkt auf der Fahrbahn gehalten wird wie vor dem Werderaner Gymnasium. Laut StVO muss aber auch bei Bussen ohne Blinklicht mit erhöhter Vorsicht und ausreichendem Abstand vorbeigefahren werden. Fahrgäste dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen die Autofahrer hinter dem Bus warten. Bussen ist nach dem Halt das Einordnen in den fließenden Verkehr zu ermöglichen. Auch Radfahrer, die auf der rechten Seite an einem an der Haltestelle stehenden Bus vorbeifahren, müssen laut StVO mit Schrittgeschwindigkeit fahren, egal ob die Warnblinker an sind oder nicht. eb

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