Potsdam-Mittelmark: Rückwirkende Steuer „unmoralisch“
Beelitz - Bei der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer rückwirkend für das vergangene Jahr machten die Beelitzer Stadtverordneten der Verwaltung einen Strich durch die Rechnung. Die Verwaltung informierte am Montagabend über die Wiedereinführung einer solchen Abgabe nach der Gemeindefusion des Ortes Fichtenwalde mit der Stadt Beelitz.
Stand:
Beelitz - Bei der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer rückwirkend für das vergangene Jahr machten die Beelitzer Stadtverordneten der Verwaltung einen Strich durch die Rechnung. Die Verwaltung informierte am Montagabend über die Wiedereinführung einer solchen Abgabe nach der Gemeindefusion des Ortes Fichtenwalde mit der Stadt Beelitz. Eine Satzung gibt es schon seit vier Jahren, jedoch änderte sich mit dem Neubeschluss nach der Fusion die Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer. Diese orientiert sich an der Jahreskaltmiete und beträgt 10 Prozent. Da die in Fichtenwalde betroffenen Bürger jedoch nicht Mieter, sondern vorwiegend Eigentümer sind, wurde nun eine Vergleichsmiete errechnet, die sich je nach Ausstattung in drei Kategorien in den Höhen 1,80 Euro, 2,60 Euro und 3,40 Euro pro Monat und Quadratmeter bewegt. Neu ist außerdem, dass nun Steuern für Bungalows oder Gartenlauben entfallen. So lange also neu berechnet wurde, gab es für die Stadt kein Geld. Laut Kämmerin Karin Opderbeck kämen 300 Bürger für die Steuer in Frage, was einer Einnahme von insgesamt 20000 Euro für die Stadt entspräche. Gemeindevertreter Egon Bergmann (PDS) aus Fichtenwalde kritisierte die beabsichtigte rückwirkende Erhebung als „unmoralisch“ und beantragte eine Erhebung erst ab 2004. Ortsbürgermeister Tilo Köhn (UKB) pflichtete bei: „Wir sollten die Bürger nicht dafür bestrafen, dass die Umsetzung so lange gedauert hat.“ Das Gremium stimmte mehrheitlich zu. Demnach wird die Zweitwohnungssteuer in diesem Jahr erhoben, die Zahlungen werden aber erst 2005 fällig. Lä
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: