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Potsdam-Mittelmark: Rund 175 000 Euro erschlichen?

Angeklagte bestreiten Subventionsbetrug / Belastende Zeugenaussagen

Stand:

Stahnsdorf – Exakt 174 384,48 Euro sollen Uwe N. (59) – damals Geschäftsführer einer Stahnsdorfer Anlagenbaufirma – sowie sein Mitarbeiter Jörg B. (48) zu Unrecht für ein Forschungsprojekt von der Investitionsbank des Landes Brandenburg kassiert haben. So jedenfalls sieht es die Staatsanwaltschaft und erhob Anklage gegen die Männer. Seit gestern müssen sie sich wegen Subventionsbetrugs vor dem Amtsgericht verantworten.

Zwischen 2003 und 2006 soll das Unternehmen eine energiesparende Klimasensorik für die technische Gebäudeautomation, kurz Multiklim genannt, entwickelt und dafür 200 000 Euro aus EU- und Haushaltsmitteln des Landes erhalten haben. Mit Multiklim sei es möglich, sowohl die Raumtemperatur, als auch den Sauerstoffgehalt der Luft und die Luftfeuchte genau zu ermitteln. Die Anklage geht davon aus, der Geschäftsführer Uwe N. habe bei der Abrechnung der Verwendungsnachweise bewusst falsche Angaben gemacht. Beispielsweise soll er weit überhöhte Reisekosten der Mitarbeiter angegeben, bei den tatsächlich geleisteten Personalstunden stark übertrieben und auch die Materialkosten alles andere als korrekt abgerechnet haben. Als Projektleiter sei Jörg B. dies bekannt gewesen. Ans Licht sei die Sache durch die Anzeige eines Mitarbeiters gekommen.

Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Sie betonen, die bewilligte Summe ausschließlich für das Projekt Multiklim verwendet zu haben. „Wir werden auf Freispruch plädieren. Hier sitzen nicht die Bösen, sondern die Guten auf der Anklagebank“, kündigt der Verteidiger von Jörg N. an. Dieser ergänzt: „Als die Polizei bei mir vor der Tür stand, dachte ich, die Welt bricht zusammen. Auch Jörg B. fühlt sich „mit Dreck beworfen“.

Dragan D.* (44), damaliger Fertigungsleiter der Firma, kann sich im Zeugenstand an keine Forschungs- und Entwicklungsprojekte erinnern, an denen er mitgewirkt haben soll. „Von dem Multiklim habe ich erst bei der Kripo erfahren. Da fiel mir ein, dass ich das Gerät in einer Vitrine bei Herrn N. stehen sah“, erinnert sich der gebürtige Serbe. Laut Gerichtsakte gibt es Stundenzettel über vermeintlich für das Projekt geleistete Arbeiten, besiegelt mit der Unterschrift von Dragan D. „Ich habe sie unterschrieben, aber nicht richtig durchgelesen, was da stand“, räumt der Zeuge schließlich ein. „Ich weiß aber, dass sie schon ausgefüllt waren.“

Auch die Büroangestellte Saskia S.* (30) unterzeichnete diverse Stundenzettel für „zuwendungsfähige Tätigkeiten“ blind. Obwohl sie ein festes Gehalt erhielt, habe sie sich keine Gedanken über den Sinn der Formulare gemacht. „Herr B. hat sie gebracht, und da habe ich halt unterschrieben. Es musste ja auch immer sehr schnell gehen“, fügt sie hinzu.

Die Verhandlung vor dem Schöffengericht wird fortgesetzt. Mit einem Urteil ist voraussichtlich Mitte Juni zu rechnen. (*Namen geändert)

Gabriele Hohenstein

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