Potsdam-Mittelmark: Satzung vom „Mittelgraben“ gekippt
MWA will im Oktober Neufassung vorlegen
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Nuthetal / Teltow - Auch die Beitragssatzung des Zweckverbandes „Mittelgraben“ ist jetzt vom Potsdamer Verwaltunggericht gekippt worden. Bereits im August hatten die Richter die im Wesentlichen identische Satzung des Zweckvebandes „Der Teltow“ für rechtswidrig erklärt (PNN berichteten). In beiden Fällen wurde beanstandet, dass in den Satzungen nicht jeder denkbare Fall für die Berechnung der Veranlagung von Abwasseranschlüssen berücksichtigt wurde. Geschäftsbesorger beider Verbände ist die Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH (MWA).
Im konkreten Mittelgraben-Fall ging es vor Gericht um ein Eilverfahren, das von einer Nuthetaler Klägerin angestrengt wurde. Ihr sei vom Verband im Jahr 2000 schriftlich zugesagt worden, dass ihr Grundstück nicht mehr für Anschluss-Beiträge herangezogen werde, sagte ihr Anwalt Ingo Zeutschel den PNN. Auf diese Frage ging das Gericht jedoch nicht speziell ein mit dem Hinweis, dass die Satzung ohnehin rechtswidrig sei. Auch zur Altanschließer-Problematik wurden in dem Eilverfahren erwartungsgemäß noch keine Aussagen getroffen.
Anwalt Zeutschel, der vier weitere Nuthetaler Altanschließer in Musterverfahren vertritt, wertete das Urteil dennoch als einen Etappensieg. „Es sollte dem Verband zu denken geben, ob er nicht doch auf die vorliegenden Alternativvorschläge der Altanschließer im Hinblick auf eine differenzierte Veranlagung eingeht“, so der Anwalt. In Nuthetal gebe es ohnehin eine spezielle Situation. „Hier sind die bereits vorhandenen Anschlüsse vom Verband lediglich übernommen worden, anschließend gab es keine wesentlichen Modernisierungen“, so Zeutschel. Zum „Mittelgraben“ gehören die Gemeinden Michendorf und Nuthetal.
MWA-Geschäftsführer Felix von Streit sagte den PNN, dass der „Mittelgraben“-Verbandsversammlung bereits am 16. Oktober eine Neufassung der Satzung vorgelegt werden soll. „Stimmen die Verbandsvertreter zu, behalten die Beitragsbescheide ihre Gültigkeit“, erklärte er. Gleiches gelte für den Verband „Der Teltow“, dessen Vertreter ebenfalls am 16. Oktober über eine neue Satzung befinden sollen. Im Vorfeld haben die Stahnsdorfer Gemeindevertreter in diesem Fall ihre Vertreter indes bereits per Bindungsbeschluss verpflichtet, nur einer differenzierten Veranlagung der Altanschließer zuzustimmen.
Anwalt Ingo Zeutschel verwies darauf, dass man bei den Musterverfahren erst ganz am Anfang stehe. Auch wenn der Zweckverband den jetzt konkret von den Richtern beanstandeten Punkt verändere, werde die Satzung im weiteren Verfahren erneut zur Kontrolle stehen.
Hagen Ludwig
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