Potsdam-Mittelmark: Satzung zum Baumschutz wird verändertTeltow reagiert auf Urteil
des Amtsgerichts
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Teltow - Teltows Baumschutzsatzung soll verschlankt werden, um überschaubar zu bleiben. Auf seiner jüngsten Sitzung empfahl der Bauausschuss mehrheitlich eine Änderung des Regelwerks. Wichtigste Neuregelung: Bäume stehen erst ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern unter Schutz. Bislang lautete die Maßgabe: ab 30 Zentimeter. Anlass für Korrekturen war die Klage einer Grundstücksbesitzerin gegen die Satzung. Sie fühlte sich in ihrer gärtnerischen Freiheit beeinträchtigt als ihr die Stadt untersagte, zwei Douglasien zu fällen. Das Amtsgericht befand die Teltower Satzung als zu streng und kassierte das Regelwerk. Anstoß wurde vor allem an der Maßgabe für den Stammumfang genommen. Eine "übermäßige Einschränkung", urteilte das Gericht (PNN berichteten).
In der Sitzung des Bauausschusses hieß es zwar, dass Städte, die nicht so gut mit Bäumen bestückt seien, auch unter die 60-Zentimeter-Marke rücken könnten, aber die Stadt will Rechtssicherheit, und die ist mit der neuen Maßgabe gegeben. Nach wie vor gilt die Schonzeit vom 1.März bis zum 30.September. In dieser Zeit sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Diskutiert wurde in der Sitzung, ob auch Biotope unter Schutz gestellt werden sollten. Doch die sind bereits durch das Naturschutzgesetz besonders geschützt, erklärte die Verwaltung. Auch der geforderte Schutz von Ufervegetationen sei unnötig, erklärte Ralf Dieter vom Grünflächenamt, da diese Areale im Außenbereich liegen würden, die Satzung jedoch für den Innenbereich der Stadt gelte. Zur Kontrolle befugt sei die Verwaltung nur im Bereich bebauter Ortsteile. Ralf Dieter: "Denn nur pro forma ein Plakat hoch zu halten macht keinen Sinn, damit würden wir uns nur selber veralbern."
Kirsten Graulich
Kirsten Graulich
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