Potsdam-Mittelmark: Schadensersatz für Hausverkauf
Nuthetal muss Nachtragshaushalt beschließen
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Nuthetal - Nuthetals Finanzen geraten in immer schwereres Fahrwasser. „Wir werden uns 2012 nichts leisten können", erklärte Bürgermeisterin Ute Hustig (Linke) im Vorfeld der heutigen Gemeindevertretersitzung, auf der ein Nachtragshaushalt beschlossen werden soll. Er wird notwendig, weil der Gemeinde eine Reihe zusätzlicher Ausgaben drohen.
Wie jetzt bekannt wurde, muss die Kommune nach einem Gerichtsurteil über einen Hausverkauf in der Nachwendezeit 200 000 Euro Schadenersatz an den Kläger zahlen. Das Haus stand in der DDR unter kommunaler Verwaltung, die Gemeinde war laut Grundbuch als Besitzer eingetragen. Im Mai 1990 wurden Haus und Grundstück verkauft. Die Gemeinde erhielt nach der Grundstücksverkehrsordnung dazu aus dem Landratsamt die schriftliche Genehmigung. Damit war aus Sicht der Kommune rechtlich klar, dass keine Rückübertragungsansprüche vorlagen. Die folgten jedoch noch. Bevor der Antragsteller jedoch sein Recht bekam und das Haus rückübertragen werden konnte, wurde es zwangsversteigert. Ersatzweise verlangte er darauf von der Gemeinde Nuthetal Schadenersatz. Das Urteil ist rechtskräftig und die Zahlung muss demnächst erfolgen, um weitere Zinsforderungen zu vermeiden. Mittlerweile hat die Gemeinde Nuthetal Klage gegen den Landkreis Potsdam-Mittelmark eingereicht. Der Schaden ist immens, denn laut Hustig sei der Verkaufserlös aus dem Jahr 1990 im Vergleich zur Schadensersatzsumme verschwindend gering gewesen. Ein weiteres Thema für die heutige Sitzung sind umstrittene Altanschließerbeiträge in Höhe von weit über 250000 Euro, die die Gemeinde an den Zweckverband „Mittelgraben“ zahlen soll (PNN berichteten).kau
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