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Aus dem GERICHTSSAAL: Scharfe Granate im Schuhschrank

Polizei kam ursprünglich wegen verbotener Musik

Stand:

Teltow – Eigentlich klingelte die Polizei am 12. Februar 2006 bei Peter P. (35, Name geändert), weil er Musik mit rechtsgerichteten Texten hörte. Die Beamten verließen die Wohnung des Teltowers allerdings mit einer scharfen, erheblich korrodierten Wurfgranate aus dem 1. Weltkrieg, die mehrere Jahre in seinem Schuhschrank gelegen hatte. Für die Musik wurde Peter P. bereits im Mai 2006 verurteilt – drei Monaten auf Bewährung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Gestern war der Arbeitslose wegen der Granate dran – und erhielt von Amtsrichterin Kerstin Devriel einen weiteren Monat Freiheitsstrafe wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. „Sie haben jetzt eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung“, erklärte sie dem Mann, der sich vor der Verhandlung ganz offensichtlich Mut angetrunken hatte.

„Einen der Polizisten, die an dem bewussten Tag zu mir kamen, kenne ich schon aus DDR-Zeiten. Dem habe ich das Ding in die Hand gedrückt, weil ich es loswerden wollte“, erzählte er. „Der hat gesagt: Bist du bescheuert, so etwas aufzubewahren?“ Nie und nimmer habe er geglaubt, dass die sogenannte Priestermine noch scharf sei. „Ich habe sie mal einem Kumpel gezeigt. Der hat gesagt, das ist nur noch verrosteter Schrott.“

„Warum haben Sie das Teil dann nicht zum Altstoffhändler gebracht?“, hakte der Staatsanwalt nach. „Das Klügste wäre allerdings gewesen, Sie hätten ihren Polizeibekannten vorher gefragt, was es damit auf sich hat. Ihr Kumpel verfügt mit Sicherheit nicht über die nötigen Kenntnisse.“ Peter P. gab zu: Die Granate, die er 2004 im Wald gefunden habe, sei schon interessant für ihn gewesen. „Allerdings dachte ich nicht, dass ich wegen so eines verrosteten Teils mal ein Ding an die Backe kriege“, versicherte der u. a. wegen versuchten Totschlags, Beleidigung und zahlreicher Verkehrsverstöße Vorbestrafte.

„Es wäre besser, sie reden nicht so viel. Ihre Fahne weht bis zum Richtertisch“, warnte die Vorsitzende. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft gab zu bedenken: Wieso fragt der Angeklagte seinen Kumpel, ob in der Granate noch Sprengstoff ist, wenn er glaubt, es handle sich um eine Attrappe? Allerdings sei Peter P. zugute zu halten, dass er den hochgefährlichen Gegenstand von selbst herausgegeben habe. „Da nicht nach der Granate gesucht wurde, wäre sie auch nicht gefunden worden“, vermutet er. „Der Angeklagte hat sich quasi selbst angezeigt.“

„Sind Sie mit der außergerichtlichen Einziehung der Granate einverstanden?“, fragte Richterin Devriel. Peter P. nickte: „Um Gottes Willen, behalten Sie das Ding bloß.“Hoga

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