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Potsdam-Mittelmark: Schlichtung ohne Rat beim Zweckverband Neue Prüfaufträge im Altanschließer-Streit

Region Teltow - Im Streit um die Altanschließer der Region Teltow sollen jetzt Entlastungsmöglichkeiten geprüft werden, Vorschläge der Betroffenen werden aber weitgehend ignoriert. Auch einen Schlichterrat, wie ihn die Stahnsdorfer SPD fordert, wird es wohl vorerst nicht geben.

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Region Teltow - Im Streit um die Altanschließer der Region Teltow sollen jetzt Entlastungsmöglichkeiten geprüft werden, Vorschläge der Betroffenen werden aber weitgehend ignoriert. Auch einen Schlichterrat, wie ihn die Stahnsdorfer SPD fordert, wird es wohl vorerst nicht geben. Michael Grubert, Vorstandsvorsitzender des Wasser- und Abwasserzweckverbands „Der Teltow“ (WAZV), sprach sich auf der Verbandsversammlung am gestrigen Mittwoch gegen ein solches Gremium aus.

Stattdessen soll nun geprüft werden, ob bei der Berechnung der Nachzahlungen zumindest so differenziert werden kann, dass die betroffenen Haushalte nur für die tatsächlich bewohnte Fläche ihres Grundstückes zahlen. Zumindest, wenn diese deutlich kleiner ist als das gesamte Grundstück. Bisher werden die Gebühren in Höhe von 2,89 Euro pro Quadratmeter auf die gesamte Fläche erhoben. Vor allem ältere Menschen, die sich mit den deftigen Forderungen im teilweise fünfstelligen Bereich finanziell überfordert sehen, könnten so entlastet werden, erklärte Grubert.

Darüber hinaus will die Verbandsversammlung noch einmal klären lassen, ob die Höhe der Beiträge im Verhältnis zu den seit 1990 am Abwassernetz vorgenommenen Investitionen gerechtfertig sind. Die Ergebnisse sollen in drei bis vier Monaten vorliegen. Beide Vorschläge Gruberts wurden von der Versammlung einstimmig beschlossen. Zuvor hatte es eine temperamentvolle Einwohnerfragestunde gegeben. Mit Trillerpfeifen und Transparenten waren aufgebrachte Altanschließer gekommen, um ihren Forderungen nach mehr Transparenz und einer Suche nach Entlastungsmöglichkeiten Nachdruck zu verleihen.

Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von 2007 müssen die Zweckverbände nachträgliche Anschlussbeiträge von Kunden erheben, deren Grundstücke vor 1990 an das Netz angeschlossen worden sind. Das empfinden viele Betroffene als ungerecht, schließlich hätten sie zu DDR-Zeiten bereits für ihre Anschlüsse bezahlt. Ariane Lemme

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