Potsdam-Mittelmark: Schmiedestraße wird asphaltiert Erhaltungssatzung der Eisenbahnsiedlung geändert
Seddiner See · Neuseddin - Mit der Gestaltung der Schmiedestraße in Neuseddin geht es wieder ein Stück voran. Noch in diesem Jahr soll der erste Spatenstich zur Sanierung erfolgen, teilte Ortsbürgermeister Uwe Fanselow mit.
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Seddiner See · Neuseddin - Mit der Gestaltung der Schmiedestraße in Neuseddin geht es wieder ein Stück voran. Noch in diesem Jahr soll der erste Spatenstich zur Sanierung erfolgen, teilte Ortsbürgermeister Uwe Fanselow mit. Die Straße wird auf 5,25 Meter verbreitert, erhält einen getrennten Regen- und Abwasserkanal und wird mit einer Asphaltdecke versehen, die durch Kopfsteinpflaster am Rand aufgelockert wird. Neu angelegt werden auch die Bürgersteige. Kopfsteinpflaster markieren die versetzt auf beiden Seiten angelegten Parkplätze. Zusätzlich entstehen quer zur Fahrbahn Parkplätze vor der alten Schule am Breitenbachplatz. Der Ortsbeirat stimmte den Sanierungsarbeiten in seiner jüngsten Sitzung zu, spricht sich aber dafür aus, die Einbahnstraßenregelung für Radfahrer aufzuheben, damit diese nicht den großen Umweg durch die Siedlung fahren müssen. „Das wird sowieso kaum einer machen“, sagte Fanselow. „Selbst Autofahrer, die vom Sportplatz kommen, fahren häufig die Einbahnstraße gezielt in die falsche Richtung, um den Umweg zu sparen.“ Um Reihenhausbesitzern in der Schmiedestraße mehr Planungssicherheit bei der Gestaltung ihrer Immobilie zu geben, wurde jetzt auch die Erhaltungssatzung der historischen Reihenhaussiedlung geändert. Der Ortsbeirat begrüßte, dass die Gemeinde das heiß diskutierte Thema schnell aufgegriffen hat. So bestehe die Möglichkeit, dass die Anwohner ihre Häuser heutigen Bedürfnissen anpassen können, ohne das historische Straßenbild zu beeinträchtigen. Die geänderte Erhaltungssatzung erlaubt es, die schmalen Toreinfahrten auf 2,40 Meter zu verbreitern, um Parkmöglichkeiten hinter dem Haus einzurichten. Bis zu drei Dachfenster zur Straßenseite hin dürfen künftig auf einer Brüstungsebene eingesetzt werden und der Anbau von Vordächern über den Eingangstüren ist mit Beschränkungen gestattet. Nicht erlaubt sind Vordächer an Türen mit Stuck-Türgewand oder eingedeckten Vordächern, auch Glasdächer nicht, wie sie der Ortsbeirat wollte. Der hatte zudem erfolglos beantragt, Dachfenster auf zwei Brüstungsebenen zu gestatten. „Es kann nicht sein, dass die Eigenheimbesitzer bei der Gestaltung ihrer Hausfassaden in das enge Korsett einer Erhaltungssatzung gezwängt werden, die Gemeinde sich aber bei der Auswahl der Leuchten den historischen Ansprüchen entzieht“, sagte Fanselow. Im Zuge der Straßensanierung sollen moderne und preiswerte Leuchten montiert werden. PNN
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