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Potsdam-Mittelmark: Schneechaos mit Nachspiel

Michendorfer Disput über kommunalen Winterdienst auf allen öffentlichen Straßen

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Michendorf - Der jüngste Winter hat es gezeigt: Die Straßenreinigungssatzungen der meisten Kommunen sind angesichts gewaltiger Schneemassen nicht praktikabel. Das Rathaus Michendorf hat reagiert und in einem neuen Satzungsentwurf festgeschrieben, dass die Gemeinde den Winterdienst auf allen öffentlichen Straßen übernimmt, auch auf den Anliegerstraßen. Dort wurde bisher von den Anwohnern erwartet, dass sie die Fahrbahn räumen – eine Aufgabe, mit der viele überfordert waren.

Das Interesse auch bei anderen Kommunen ist groß. Jüngst wurden Grundzüge des Michendorfer Entwurfs auf einem Fachforum der Friedrich-Ebert-Stiftung vorgestellt (PNN berichteten). Die Michendorfer Gemeindevertreter tun sich jedoch schwer mit einer Entscheidung. Auf der Sitzung am Montagabend wurde das Votum verschoben mit der Begründung, dass das Thema im Finanzausschuss noch nicht behandelt wurde.

Fakt ist: Übernimmt die Kommune den Winterdienst auf allen öffentlichen Fahrbahnen, werden die Kosten auf die Grundstückseigentümer und Anwohner umgelegt. Michendorfs Bürgermeisterin Cornelia Jung (parteilos) hat die Kosten für ihr eigenes Grundstück schon einmal exemplarisch überschlagen. Sie kam auf Gebühren von etwa 35 bis 40 Euro pro Jahr. Dafür wären die Anwohner auch vor eventuellen Haftungsansprüchen sicher. Zudem ist juristisch zumindest sehr umstritten, ob die Kommunen ihre Bürger zum Schneeschippen auf die Straße schicken dürfen. Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Karl-Ludwig Böttcher, sagt Ja. Im Land Brandenburg fehle dafür jegliche gesetzliche Grundlage, konterten Landrat Wolfgang Blasig (SPD) und der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes, Wolfgang Farke.

Vor allem im Ortsbeirat von Michendorf, dem größten Ortsteil der Gemeinde, ist die neue Straßenreinigungssatzung in den vergangenen Wochen sehr kontrovers diskutiert worden. Dort hieß es, man dürfe nicht nur den jüngsten, sehr harten Winter im Blick haben. Sollte die neue Satzung in Kraft treten, müssten die Bürger auch für einen Winterdienst zahlen, wenn gar kein Schnee fällt.

Anders werde es jedoch nicht funktionieren, argumentiert die Gemeindeverwaltung. Die Leistungen des Winterdienstes müssten im Vorfeld ausgeschrieben werden. Ohne vertragliche Bindung werde es bei einem Wintereinbruch mit Schnee und Eis nicht möglich sein, umgehend eine entsprechende Firma zu finden. Es gebe sicher Winter, in denen die Vertragsfirmen kaum Einsätze fahren müssen und bei Pauschalen Gewinne realisieren, heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung. Es gebe aber auch Witterungsbedingungen wie in diesem Jahr, bei denen die Vertragsfirma mit Sicherheit mit einem Verlust rechnen müsse.

Nach der Verschiebung des Votums kündigte Bürgermeisterin Jung nun an, dass der Michendorfer Winterdienst für die nächste Saison vorerst auf der Grundlage der alten Satzung ausgeschrieben werden müsse. Demnach wären weiterhin nur die Hauptstraßen in Verantwortung der Kommune vom Schnee zu räumen. Sollte eine neue Satzung beschlossen werden, müsse nachverhandelt werden, so Jung. Locker lassen will sie nicht. Der neue Satzungsentwurf soll auf der nächsten Sitzung des Hauptausschusses erneut vorgelegt werden. „Wir brauchen eine Entscheidung, egal wie sie ausfällt“, so Jung.Hagen Ludwig

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