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Potsdam-Mittelmark: Schöffen gesucht

Gemeinden warten auf Bewerber für Strafkammern an Amtsgericht und Landgericht

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Potsdam-Mittelmark - Neben Berufsrichtern sind an einigen Entscheidungen der Straf- und Verwaltungsgerichte auch ehrenamtlich tätige Schöffen beteiligt. Für die nächste Periode von 2014 bis 2018 werden derzeit Freiwillige gesucht, die an Amts- und Landgerichten gemeinsam mit den Berufsrichtern darüber urteilen, ob angeklagte Erwachsene auch tatsächlich schuldig sind und welche Strafe sie bekommen sollen. Die Stimme eines Schöffen zählt beim Urteil genauso viel wie die Stimme eines Berufsrichters – entsprechend groß ist die Verantwortung, wenn über eine Haftstrafe zu entscheiden ist.

Städte und Gemeinden suchen derzeit Schöffen für jene Strafkammern an Amts- und Landgericht, die über die Strafbarkeit von Erwachsenen urteilen. Die Stadt Werder (Havel) beispielsweise nimmt bis zum 13. März Bewerbungen ihrer Einwohner entgegen, Informationen gibt es hier unter (03327) 783-352. Stahnsdorf hofft auf Rückmeldungen bis zum 25. März, Nachfragen werden unter (03329) 646-219 oder -202 beantwortet, Teltower wiederum können sich bis zum 31. März bewerben. Auch die anderen Kommunen nehmen Anträge entgegen.

Schöffen sollen ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertevorstellungen, ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen, das dadurch ein Mehr an Lebens- und Gesellschaftsnähe gewinnt, heißt es auf der Internetseite des Landkreises. Ein Schöffe sollte dabei „motiviert und vorinformiert an seine Aufgabe herangehen und die Fähigkeiten mitbringen, über andere Menschen zu richten.“ Schöffen brauchen keine juristischen Kenntnisse. Gesunder Menschenverstand, Berufserfahrungen, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, Verantwortungsbewusstsein und vor allem Unvoreingenommenheit sind Eigenschaften, die ein Schöffe haben sollte, heißt es dort weiter. Eine eigene Meinung zu vertreten gehört ebenso dazu wie die Fähigkeit, die Meinung anderer würdigen zu können.

Schriftlich bewerben kann sich, wer Deutscher ist, zwischen 25 und 70 Jahre alt ist, seit einem Jahr in seiner Gemeinde im Landkreis wohnt. Die Bewerber dürfen außerdem nicht zu mehr als sechs Monaten Haft verurteilt worden sein und müssen unterschreiben, nicht für den Staatssicherheitsdienst tätig gewesen zu sein. Wer hauptamtlich für die Justiz tätig ist, wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete, sollen nicht zu Schöffen gewählt werden, das Gleiche gilt für Religionsdiener.

Die Schöffen erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit die Fahrtkosten und den Verdienstausfall erstattet. Kommen nicht genügend Kandidaten zusammen, droht einzelnen Bürgern eine Zwangsverpflichtung für das Ehrenamt.

Den ersten Teil der Schöffensuche hat der Landkreis erfolgreich absolviert. Zur Mitarbeit am Verwaltungsgericht Potsdam haben sich 53 Einwohner bereiterklärt, benötigt werden 19. Das Oberverwaltungsgericht fanden 16 Mittelmärker interessant genug, um sich zu bewerben, am Ende werden 8 vom Schöffenwahlausschuss ausgesucht. Zunächst aber muss der Kreistag in nichtöffentlicher Sitzung die Liste mit Zwei-Drittel-Mehrheit absegnen. Am 1. Februar lief die Frist ab, sich als Schöffe für Jugendstrafkammern zu bewerben. Ingmar Höfgen

Ingmar Höfgen

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