Potsdam-Mittelmark: Schulsporthalle: Vereinsnutzung kontra Anwohner?
In Kleinmachnow soll für die Eigenherd-Grundschule eine neue Turnhalle errichtet werden, um die alte, nicht mehr für über 500 Schüler dimensionierte und ausgestattete Turnhalle aus den 30er Jahren zu ersetzen. Bis hierhin reicht der Konsens aller: der Eltern der Schulkinder, Anwohner, Sportanhänger.
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In Kleinmachnow soll für die Eigenherd-Grundschule eine neue Turnhalle errichtet werden, um die alte, nicht mehr für über 500 Schüler dimensionierte und ausgestattete Turnhalle aus den 30er Jahren zu ersetzen. Bis hierhin reicht der Konsens aller: der Eltern der Schulkinder, Anwohner, Sportanhänger. Aber über die Größenordnung der Halle, ihre Ausstattung mit einer Tiefgarage mit 50 Stellplätzen, 200 Tribünenplätzen und die Nutzung für den allgemeinen Vereinssport scheiden sich die Geister! Die in verschiedenen Leserbriefen (zuletzt am 17.04.2004) zum Ausdruck kommende Sorge, dass offenbar der bisher in der alten Turnhalle ausgeübte Vereinssport komplett von der Nutzung der neuen Halle ausgeschlossen werden solle, ist nachvollziehbar. Hierum geht es jedoch den Anwohnern gar nicht! Anliegen der Anwohner ist, dass die Nutzung der neuen Turnhalle, welche sich nach derzeitiger Planung auf bis zu 6 Metern mit ihrem zirka 12 Meter hohen Baukörper an ihre Grundstücke annähert, zeitlich und in der Art der Sportveranstaltungen nicht über das bisherige Maß hinausgehen soll. In der Nutzungskonzeption, welche der derzeitigen Planung zu Grunde liegt, sind jedoch werktags Nutzungszeiten bis 21 Uhr abends und am Wochenende bis 18 Uhr vorgesehen! Angesichts der Tatsache, dass 200 Tribünenplätze geplant sind, dürfte die Sorge der Anwohner vor unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen aufgrund des zu erwartenden Verkehrs bei Veranstaltungen verständlich sein! Dieses gilt umso mehr als derzeit das 250 000 Euro teure Parkdeck offen gestaltet ist, so dass der Schall ungehindert heraustreten kann. Die künftige Nutzung der neuen Schulsporthalle muss sich mit den berechtigten Interessen der Anwohner, welche in einem als „reines Wohngebiet“ ausgewiesenen Bereich wohnen und dadurch einen besonderen Schutz vor Störungen beanspruchen können, in Einklang gebracht werden. Das bedeutet: keine Tiefgarage, keine 200 Tribünenplätze, keine Nutzung in den späten Abendstunden und am Wocheneende. Anne von Törne, Vorstandvorsitzende BIK e.V.
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