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Potsdam-Mittelmark: Schwarzfällen am Schwielowsee wird teuer

Baumschutzsatzung nach langer Diskussion beschlossen / In Streitfällen sind die Ortsbeiräte anzuhören

Stand:

Schwielowsee - Über acht Monate ist auf insgesamt zwölf Sitzungen über eine neue Baumschutzsatzung für die Gemeinde Schwielowsee diskutiert worden. Am Mittwochabend wurde sie nun endlich von den Gemeindevertretern beschlossen. Grundstückseigentümer müssen sich jetzt darauf einstellen: Wer ohne Genehmigung die Kettensäge ansetzt, kann mit bis zu 50 000 Euro Bußgeld belegt werden.

Mit der neuen Satzung sollen unter anderem alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimetern geschützt werden. Ausgenommen sind Obstbäume oder Bäume in Kleingartenanlagen. Grundstückseigentümer werden verpflichtet, die Gehölze zu pflegen und fachgerecht zu behandeln. Die Bäume zu fällen oder sie zu beschädigen, ist verboten. Ausnahmegenehmigungen gibt es in Härtefällen: wenn ein Grundstückseigentümer zum Beispiel unzumutbar durch einen Baum eingeschränkt wird. Genehmigungen sind bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen.

Auch am Mittwochabend ist noch einmal heftig darüber diskutiert worden, wie restriktiv die Vorgaben für die Grundstückseigentümer sein sollten. Die CDU/FDP-Fraktion plädierte noch einmal vergeblich dafür, von dem Fällverbot auf Grundstücken mit ein oder zwei Wohneinheiten abzusehen. Lediglich für Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen sollte dort laut Fraktionschef Heiko Hüller eine Genehmigung einzuholen sein.

Mit zehn Ja- und sechs Gegenstimmen bei einer Enthaltung votierten die Gemeindevertreter jedoch für einen von der Verwaltung eingebrachten Satzungsentwurf – ohne diesen von CDU und FDP vorgeschlagenen Passus. Unterstützt wurde der Verwaltungsvorschlag für die Baumschutzsatzung vor allem von der SPD und aus den Reihen der Bürgerbündnis-Fraktion (BBS). „Wir haben in der Fraktion lange darüber diskutiert, wie wir die Freiheit des Einzelnen und gleichzeitig die Bewahrung des Ortscharakters gewährleisten können“, sagte BBS-Fraktionschef Jörg Steinbach. Leider hätte es oft auch negative Auswirkungen, wenn die Menschen frei schalten und walten könnten.

Weil die Satzung jedoch auch Spielraum biete, empfahl das Bürgerbündnis, in Streitfällen – insbesondere bei Widerspruchsverfahren – eine Empfehlung der entsprechenden Ortsbeiräte einzuholen. „Die Verwaltung müsste dann schon triftige Gründe haben, wenn sie sich über eine solche Empfehlung hinwegsetzt“, so Steinbach. Einstimmig wurde dieser Vorschlag des Bürgerbündnisses in den Beschlusstext aufgenommen.

Mit der neuen Satzung ist Schwielowsee nun für die Zukunft gewappnet, denn zum Jahresende läuft die Baumschutzverordnung des Landes aus. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark stellt zurzeit zwar eine eigene Satzung auf, um die Rechtslücke zu schließen, doch wird diese nur für die planerischen Außenbereiche der Gemeinden gelten. Die Gemeinden selbst sollen sich um die Innenbereiche kümmern. Am Schwielowsee gibt es zwar noch alte Satzungen der drei ehemals selbstständigen Ortsteile, doch seien die nicht mehr rechtssicher, hieß es seitens der Verwaltung. Eine eigene Baumschutzsatzung haben im Potsdamer Umland neben Schwielowsee bereits die Gemeinden Nuthetal, Teltow, Kleinmachnow, Seddiner See, Michendorf und der Beelitzer Ortsteil Fichtenwalde.

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