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Potsdam-Mittelmark: Sechs Bootsliegeplätze eingeklagt

Verwaltungsgericht gibt Boots- und Wassersport GbR in Glindow Recht / Geht Werder in Berufung ?

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Werder · Glindow - Eine überraschende Wendung hat der Streit um eine Steganlage am Ufer des Glindower Sees genommen: Die Glindower Detlef Michel und Olaf Richter haben sich mit einer Klage beim Potsdamer Verwaltungsgericht durchgesetzt und dürfen nun doch einen Seitensteg mit sechs Bootsliegeplätzen an ihrem Dampferanleger einrichten. Die zusätzlichen Liegeplätze waren durch die Stadt Werder und das Landratsamt in Belzig verwehrt worden.

Das Verwaltungsgericht wies deren Argumentation zurück: Eine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls liege nicht vor, heißt es in der Urteilsbegründung: Die Gegend sei von Anlegestellen geprägt, die auch nicht als störend empfunden würden. In jüngster Vergangenheit seien weit größere Steganlagen in der Umgebung genehmigt worden. „Dass hier der Blick auf das Wasser besonders schützenswert sei und eine andere Rechtslage vorliegt als z.B. bei der Anlage ,Porta Helena““, ist für das Verwaltungsgericht nicht ersichtlich.

Auch Naturschutzaspekte seien nicht erkennbar, zumal das Belziger Umweltamt sogar einem noch weitergehenden Vorhaben des Geschäftsduos zugestimmt hatte: Richter und Michel wollten anfangs sogar 40 Liegeplätze und eine so genannte Traveliftanlage – einen Kran zum Einheben von Booten – errichten. Nach der Intervention aus dem Ortsbeirat Glindow und dem Bauausschuss Werder hatten sie mit ihrer „Boots- und Wassersport GbR“ allerdings Abstand davon genommen und das kleinere Projekte eingereicht. Das Duo hatte den völlig maroden Dampferanleger am Jahnufer erworben und vor einem Jahr wieder hergerichtet, in dieser Saison sollen hier auch wieder Ausflugsschiffe anlegen (PNN berichteten). Doch Detlef Michel will mehr: Auch heute noch ist er der Meinung, dass der Standort als Wassersportzentrum geeignet wäre, wie er gestern auf Anfrage erklärte. „So etwas gehört einfach ins Zentrum von Glindow, der Glindower See wurde schon immer für den Wassersport genutzt.“ Das Urteil des Verwaltungsgericht nahm er mit Genugtuung auf. „Wenn ich mir ein neues Auto kaufe, kann das Verkehrsamt ja auch nicht sagen, sie bekommen dafür keine Zulassung.“

Unterdessen erneuerte Glindows Ortsbürgermeister Sigmar Wilhelm gestern seine Kritik an dem Projekt. „Es ist anerkennenswert, dass der Dampferanleger in Ordnung gebracht wurde“, sagte Wilhelm. Beim Jahnufer handele es sich aber um den einzigen öffentlichen Zugang zum Glindower See. „Es ist eine hochsensible Zone und das einzige Stück Natur am Wasser.“ Wilhelm fürchtet, dass Blickbeziehungen durch weitere Bootsanleger gestört würden. Alternativen würde das Stegekonzept der Stadt Werder aufzeigen. Wilhelm verwies auf die Möglichkeit, an der Glindower Ziegelei eine größere Steganlage zu errichten, die durch Michel und Richter leider nicht genutzt würde.

Im Hauptausschuss am 9. März soll entschieden werden, ob die Stadt Werder in Berufung gegen das Urteil geht. Das Verwaltungsgericht hatte allerdings nicht allein Probleme mit der Argumentation gegen die sechs Bootsanleger, sondern auch mit der Verfahrensweise: Die Untere Wasserbehörde in Belzig hatte den Antrag der Boots- und Wassersport GbR nämlich auch mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass die Stadt Werder kein Einvernehmen erteilt habe. Die Stadt sei zwar anzuhören, deren Einvernehmen aber für die Genehmigung einer Steganlage nicht erforderlich, meint die 1. Kammer. Einen formalen Lapsus gibt es allerdings auch im Urteilsspruch, in dem vom Schwielowsee statt vom Glindower See die Rede ist. Henry Klix

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