Potsdam-Mittelmark: Sechseinhalb Jahre Haft für Rädelsführer
Nach Brandanschlag auf City-Café Werder: Landgericht sah versuchten Mord als erwiesen an
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Werder – Nach dem Brandanschlag auf das City-Café in Werder gibt es hohe Haftstrafen für die Täter: Das Landgericht verurteilte gestern drei Werderaner wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes, versuchter Brandstiftung mit Todesfolge sowie versuchter gefährlicher Körperverletzung. Werner G. (41) – er gilt als Rädelsführer des Brandanschlags in der Nacht des 30. Dezember 2004 – muss für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Der 23-jährige Daniel K. erhielt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Stephan L. war zur Tatzeit erst 18 Jahre alt. Er wurde deshalb nach Jugendstrafrecht sanktioniert und soll für vier Jahre hinter Gitter. Die Staatsanwaltschaft hatte Gefängnisstrafen von acht, sechseinhalb und vier Jahren beantragt.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sich das Trio aus Wut über den Hinauswurf aus der Gaststätte rächen wollte. Deshalb bastelten die drei Arbeitslosen noch in derselben Nacht vier Molotowcocktails, schlichen danach zurück. Stephan L. schleuderte auf Zuruf von Werner G. einen der Brandsätze durch eine große Fensterscheibe des Lokals. Die Scheibe zerbarst, der Rahmen und die Haare eines dahinter sitzenden Gastes fingen Feuer. Nur dem schnellen Reagieren des türkischen Caféhaus-Betreibers und seines Bruders war es zu danken, dass die Flammen gelöscht werden konnten, ehe Schlimmeres geschah.
„Die drei Angeklagten verband, dass sie viel Alkohol konsumierten. Unter dessen Einfluss wurden sie aggressiv“, führte die Kammervorsitzende in der Urteilsbegründung aus. Allerdings waren die beiden Jüngeren zur Tatzeit nicht so betrunken, dass sie nicht mehr wussten, was sie taten. Anders sähe es bei Werner G. aus. Mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,73 Promille zum Zeitpunkt des Brandflaschenwurfs könne man von verminderter Schuldfähigkeit ausgehen. Da der Angeklagte wusste, dass er unter Alkoholeinfluss zu Straftaten neigt, machte die Kammer jedoch keinen Gebrauch davon, die Strafe zu mildern.
„Die Angeklagten haben zielgerichtet gehandelt. Sie nahmen aus niedrigen Beweggründen den Tod einer Vielzahl von Menschen in Kauf“, so die Vorsitzende. „Ihr Tatplan sah vor, vier Brandsätze in die Gaststätte zu schleudern. Weil jedoch schon der erste Wurf ein Treffer war, schmissen sie die anderen Flaschen weg und rannten davon.“
Das Gericht sah nach elf Verhandlungstagen keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Tat fremdenfeindlich motiviert war. „Die Angeklagten pöbelten andere Gäste in dem Lokal an. Einer von ihnen bat den Wirt schließlich, diesem Treiben Einhalt zu gebieten“, resümierte die Kammervorsitzende. Besonders Werner G., dem es nicht gelungen war, das Interesse der Kellnerin während des Abends auf sich zu ziehen, sei frustriert gewesen. Als der Wirt ihm dann noch untersagte, sein Bier auszutrinken, das er bereits bezahlt hatte, rastete er aus, warf einen Stein in Richtung des Lokals. Wenig später flog die Flasche. Hoga
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