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Aus dem GERICHTSSAAL: Soldat schlug Zivilisten

Bei Tumult vor dem Wachlokal in Notwehr falsch gehandelt

Stand:

Schwielowsee/Werder – „Sie haben in einer Notwehrsituation falsch gehandelt. Das ist etwas anderes, als wenn Sie aktiv angegriffen hätten. Deshalb kommen Sie noch einmal mit einer Geldstrafe davon, obwohl Sie unter Bewährung stehen“, betont Amtsrichterin Waltraud Heep. Der ehemalige Hauptgefreite der Bundeswehr, Sascha S.* (24), scheint erleichtert, akzeptiert die Sanktion von 1200 Euro.

Sascha S. hatte in der Nacht des 12. Juni 2005 Wachdienst in der Henning-von-Tresckow-Kaserne in Geltow, als er im Außenbereich Lärm und Pöbeleien über die Bundeswehr vernahm. Laut Anklage verließ der aus Werder stammende Soldat daraufhin das Wachlokal und streckte einen der Randalierer mit einem gezielten Faustschlag zu Boden. Der büßte dadurch einen Schneidezahn ein.

„Zwei Personen hielten sich im militärischen Sicherheitsbereich auf. Sie brüllten, Scheiß Bundeswehr, ihr Wichser, ihr Assis und solche Sachen“. Einer schlug mit einem Pfahl gegen die Straßenbegrenzung“, schildert der wegen Körperverletzung Angeklagte die Situation. Da die Störenfriede die Aufforderung ignorierten, die Örtlichkeit zu verlassen, habe er den stellvertretenden Wachhabenden informiert. „Es wurde abgesprochen, dass mein Kamerad Tom T.* und ich hinausgehen. Da wir die Situation als nicht so wild einschätzten, nahmen wir keine Waffen mit, wie es eigentlich Vorschrift ist“, so Sascha S. Im selben Moment sei einer der offensichtlich Betrunkenen mit hocherhobenem Begrenzungspfahl auf ihn zugestürmt. „Er wollte mich damit schlagen“, ist sich der Ex-Soldat sicher. „Da habe ich ihm in Notwehr einen Faustschlag ins Gesicht verpasst.“ Aus dem Augenwinkel habe er gesehen, dass der Zweite mit einen Karatetritt auf Tom T. zugesprungen sei. Der habe den Angriff allerdings abwehren können. „Dann spuckten und traten sie gegen die Scheiben des Wachlokals.“ Erst Feldjäger und Polizei machten dem Treiben ein Ende.

„Ich kam mit einem Bekannten von einer Feier. An der Bushaltestelle, die gegenüber der Kaserne ist, fing er plötzlich an, laute Sprüche gegen die Bundeswehr loszulassen. Er lief dann über die Straße und brüllte weiter“, berichtet Max M.* (20) im Zeugenstand. „Da kamen zwei Soldaten raus. Mein Kumpel rangelte mit einem von ihnen. Ich wollte ihm helfen. Plötzlich kam jemand von rechts und hat mich umgehauen.“ Er könne sich nicht erinnern, selber gepöbelt und den Angeklagten mit einem Begrenzungspfahl bedroht zu haben. „Es kann aber möglich sein. Ich war betrunken“, räumt der Zeuge auf Nachfrage des Gerichts ein. Genau wisse er, dass er die Tür des Wachlokals demolierte. „Ich war wütend über den ausgeschlagenen Zahn.“

„Die Wachmannschaft stritt anfangs ab, an der Auseinandersetzung mit den Betrunkenen beteiligt gewesen zu sein“, erzählt Oberfeldwebel Lars L. (36) Nachdem der Angeklagte und Tom T. jedoch von den eigenen Kameraden belastet worden seien, hätten sie gestanden. „Wie hätten sich die Soldaten richtig verhalten müssen?“, fragt der Staatsanwalt. „Das Einfachste wäre ein Anruf bei der Polizei gewesen. Dazu hätten sie das Kasernengelände nicht verlassen müssen“, entgegnet der Oberfeldwebel. (*Namen geändert.) Hoga

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