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Anklage gegen Messerstecher vorgetragen: Somalier will schweigen
Teltow / Potsdam - Gegen den 35-jährigen Somalier Nur S., der im Mai dieses Jahres im Teltower Flüchtlingswohnheim den 21-jährigen Yusuf M.
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Teltow / Potsdam - Gegen den 35-jährigen Somalier Nur S., der im Mai dieses Jahres im Teltower Flüchtlingswohnheim den 21-jährigen Yusuf M. mit 19 Messerstichen getötet haben soll, wurde am gestrigen Donnerstag vor dem Potsdamer Landgericht die Anklage verlesen. Laut Staatsanwaltschaft geschah der Übergriff am 5. Mai gegen 7 Uhr. Da habe S. seinen ebenfalls aus Somalia stammenden Mitbewohner mit dem Messer getötet. „Der hohe Blutverlust sowie ein Kollaps beider Lungenflügel haben zum Tod des Mitbewohners geführt“, so der Staatsanwalt.
Der Anwalt von Nur S. gab anschließend bekannt, dass sein Mandant keine Aussage machen wird. Schon die Aufnahme der Personalien des Angeklagten gestaltete sich schwierig: Über seinen Dolmetscher ließ S. zunächst mitteilen, er sei 1986 geboren, was nicht mit den bisherigen Angaben übereinstimmte. Erst auf Aufforderung der Richterin fragte S., ob er sein richtiges Geburtsdatum nennen soll. Das sei im Jahr 1979.
Der Prozess wird am 24. November fortgesetzt, bis Mitte Dezember sind noch vier weitere Verhandlungstage angesetzt. Sollte S. zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt werden, ist unklar, ob er nach Somalia abgeschoben werden kann. In dem Land herrscht Bürgerkrieg, keine Fluggesellschaft bietet derzeit Flüge dorthin an. Grundsätzlich wäre eine Abschiebung laut Ingo Decker, dem Sprecher des Innenministeriums, wohl aber möglich. „Es gibt nur eine klare Festlegung, Flüchtlinge nicht nach Syrien abzuschieben.“ Laut Decker ist in Brandenburg in diesem Jahr kein weiterer Mordfall unter Flüchtlingen in den Unterkünften bekannt. Auch habe die hohe Flüchtlingszahl das Kriminalitätsgeschehen im Land nicht geprägt.
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