Potsdam-Mittelmark: Sommerfeld: Restitution abgelehnt
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Gesetzesregel
Stand:
Leipzig/Kleinmachnow - Im Rechtsstreit um die Rückübertragung ehemals jüdischer Grundstücke in der Sommerfeld-Siedlung in Kleinmachnow hat der Kläger eine Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte gestern die Rückübertragung eines Grundstücks ab. Der Berliner Geschäftsmann Christian Meyer hatte in dem Revisionsverfahren auf Rückübertragung des Grundstücks geklagt, nachdem er den Anspruch von der Jewish Claims Conference erworben hatte. Das Urteil gilt als richtungsweisend für mehrere hundert ähnlicher Verfahren für die Sommerfeld-Grundstücke.
Mit dem gestrigen Richterspruch wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom August 2005, mit dem die Klage abgewiesen worden war, bestätigt. Meyer hatte gegen das Urteil erfolgreich Revision eingelegt.
Das Bundesverwaltungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass die Restitutionsansprüche in der Sache nicht begründet sind. Der jüdische Bauunternehmer Adolf Sommerfeld habe nach der Machtübernahme der Nazis seine Beteiligung an der Siedlungsgesellschaft zwar verfolgungsbedingt verloren. Doch sei die Rückübertragung nach Paragraf 3 des Vermögensgesetzes ausgeschlossen. Nach dieser Vorschrift entfällt eine Restitution, wenn das Grundstück entsprechend dem überwiegenden Unternehmenszweck eines Siedlungsunternehmens an natürliche Personen zu einem üblichen Preis veräußert worden ist.
Genau diesen Passus im Vermögensrecht zweifeln Meyer und sein Anwalt Stefan Minden an. Es sei verfassungswidrig, wenn ehemals jüdisches Betriebsvermögen – was die betroffenen Grundstücke sind – nicht rückübertragen werden, jüdische Privatgrundstücke aber sehr wohl. Das sei ein Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Gleichheitsgebot, so Meyer. Doch seine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Regelung hat der Senat nicht geteilt.
Das im Streit befindliche Grundstück war Teil einer Fläche von etwa 26 Hektar, die ursprünglich noch zu etwa 80 Prozent zum Eigentum der Sommerfeldschen Siedlungsgesellschaft gehörte und von dieser 1934 an Siedler verkauft worden war. Der Streitwert der Grundstücke wird mit 43 Millionen Euro beziffert.
Bereits im Vorfeld der gestrigen Verhandlung hatte Meyer angekündigt, im Falle einer Niederlage vors Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe und weiter zum Europäischen Gerichtshof zu gehen.Peter Könnicke
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