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DIE RECHTSLAGE: Sonden und Wasser

Für den „Bebauungsplan 23“ des Mühlendorfs in Teltow kam es etwas zu spät: Im August 2010 hat das brandenburgische Umweltministerium die Wasserbehörden per Rundschreiben angewiesen, Erdwärmesonden in der Trinkwasserschutzzone III nur noch unter verschärften Bedingungen zuzulassen. Nämlich nur dann, wenn ausgeschlossen werden kann, dass schützende Deckschichten nicht verletzt werden.

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Für den „Bebauungsplan 23“ des Mühlendorfs in Teltow kam es etwas zu spät: Im August 2010 hat das brandenburgische Umweltministerium die Wasserbehörden per Rundschreiben angewiesen, Erdwärmesonden in der Trinkwasserschutzzone III nur noch unter verschärften Bedingungen zuzulassen. Nämlich nur dann, wenn ausgeschlossen werden kann, dass schützende Deckschichten nicht verletzt werden. „Dies dürfte nur selten der Fall sein“, wie es aus dem Ministerium heißt. Ursache für die Verschärfung war die Praxiserfahrung: Verfahren zur Abdichtung der durchbohrten Grundwasser-Deckschichten seien technisch noch nicht ausgereift. „Damit besteht ein Restrisiko, das in Wasserschutzgebieten nicht länger toleriert werden kann“, so das Ministerium. rt

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