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Potsdam-Mittelmark: Sonntag bleibt Fußballtag

Stadtverordnete votierten für größeren Abstand zwischen Sportplatz und geplanten Wohnhäusern

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Stadtverordnete votierten für größeren Abstand zwischen Sportplatz und geplanten Wohnhäusern Werder-Glindow. Sonntag bleibt Fußballtag auch in Glindow. Auf keinen Fall sollen die Nutzungszeiten des Vereinssportplatzes an der Dr.-Külz-Straße mit Rücksicht auf eine geplante Wohnbebauung in der Nachbarschaft eingeschränkt werden. Darin waren sich die Werderaner Stadtverordneten auf ihrer jüngsten Sitzung einig, als es um den Bebauungsplan für das „Ortszentrum Glindow“ ging. Perspektivisch ist vorgesehen, das Gebiet zwischen Glindower See, Dr.-Külz-Straße und Kiez mit Wohnbebauung, weiteren Geschäften einem Seniorenheim, Gastronomie und eventuell einem kleinen Hotel aufzuwerten. Auf dem Großteil der ufernahen Flächen ist eine kleinteilige Einzel- und Doppelhausbebauung mit bis zu 70 Wohnungen geplant. Das Landesamt für Immissionsschutz forderte nun, im Fall einer Bebauung mit Rücksicht auf die künftigen Bewohner künftig eine sonntägliche Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr auf dem Sportplatz einzuhalten. Eingeräumt wurde lediglich eine Ausnahmeregelung für 18 Tage im Jahr, an denen auch in der Mittagszeit Fußballspiele auf dem Glindower Platz stattfinden dürften. Hier schrillten bei Bürgermeister Werner Große (CDU) und einigen Stadtverordneten die Alarmglocken. In Anbetracht der angespannten Sportstättensituation in der Stadt, könne man das nicht hinnehmen, hieß es. Befürchtet wurde eine erhebliche Behinderung des Spielbetriebes, für den der Sportplatz an mehr als 18 Sonntagen im Jahr gebraucht werde. Für die Stadtverordneten stand fest: Die Sicherung der sportlichen Aktivitäten geht vor. Einmütig folgten sie deshalb einem Vorschlag des Bürgermeisters, wonach im Bebauungsplan der Abstand zwischen vorgesehener Wohnbebauung und bestehendem Sportplatz so vergrößert werden soll, dass ein ungehinderter Spielbetrieb garantiert bleibt – selbst wenn es dadurch ein paar Wohnungen weniger gibt. Eine entsprechende Änderung muss nun in den Bebauungsplan eingearbeitet werden, bevor er nochmals für zwei Wochen öffentlich ausgelegt werden kann. ldg

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