Potsdam-Mittelmark: Spätes Signal
Stadtverordnete beklagen, über neue Mobilfunkantenne im Wohngebiet nicht informiert gewesen zu sein
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Teltow - Seit dem 21.August hat T-Mobile mitten in der Neuen Wohnstadt auf dem Dach der Geschwister-Scholl-Straße 3a-e eine Funkantenne für die Systeme GSM und UMTS. Diese Information im Teltower Bauausschuss war für Reinhard Frank (Linkspartei.PDS)) Anlass nachzufragen, warum über solche Standortentscheidungen nicht vorher informiert werde, sondern erst nach Inbetriebnahme. Bauamtsleiter Bernd Wiebrecht erklärte: „Es handelt sich um eine genehmigungsfreie Anlage, die uns nur noch zur Kenntnis angezeigt wird.“ Grundlage sei eine Kommunalvereinbarung, die der Verein der Mobilfunkunternehmer mit dem Deutschen Städtetag geschlossen habe. Eberhard Adenstedt (CDU/Grüne) hakte nach: „Ist der Städtetag überhaupt berechtigt, die Planungshoheit der Stadt wahrzunehmen?“ Die Planungshoheit, so Wiebrecht, sei davon nicht berührt.
Bei der Bürgerwelle e.V., dem Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz von Elektrosmog, sieht man das anders. „Auch wenn die Kommune ihre Planungshoheit für diesen Bereich abgibt, bleibt sie letztendlich verantwortlich, wenn im Nachhinein gesundheitliche Folgeschäden auftreten sollten“, sagte Barbara Eidling, 2. Vereinsvorsitzende, auf PNN-Anfrage. Kommunen wird deshalb empfohlen, in einem Bauleitplan geeignete Standorte auszuweisen, auch um nicht wegen Wertminderung von Grundstücken in Regresspflicht genommen zu werden. Die Standorte sollten so weit es geht von einer Wohnbebauung entfernt sein, also im Außenbereich. Sensible Bereiche wie Schulen und Kindergärten sollten ausgeschlossen werden. Einen gesetzlichen Auftrag zum Ausbau des Festnetzes, wie ihn einige Betreiber immer wieder ins Feld führen würden, gebe es nicht, so Eidling. Denn der Artikel 87 des Grundgesetzes, der den staatlichen Grundversorgungsauftrag decke, sei längst durch das Festnetz sowie Münz- und Kartentelefone gedeckt. Auch die bereits existierenden GSM-Netze würden die Grundversorgung für mobiles Telefonieren erfüllen, sagte Eidling. Auf der Internetseite der Bürgerwelle wird auch darüber informiert, dass Versicherungen das „Mobilfunkrisiko als unkalkulierbar einstufen und den Deckungsschutz für Betreiber streichen“. Der Betreiber hafte also jeweils mit seinem eingeschränktem Firmenkapital, was gelegentlich bei Betreiberübernahme ausfällt. Daher warnt die Website, dass auch Vermieter hernach nicht von einer Haftung ausgeschlossen sind. Da die Antenne auf einem Mietshaus der Wohnungsbaugesellschaft Teltow installiert wurde, will Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) sich noch einmal mit den Verträgen auseinandersetzen und sie gegebenfalls auf den Prüfstand stellen, sagte er gestern den PNN. KiG
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