Potsdam-Mittelmark: SPD-Kritik ohne Folgen
Belzig: Kein Problem mit Werders Nachtragshaushalt
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Werder - Werders SPD-Fraktion hatte mit ihrer Kritik am Nachtragshaushalt bei der Kommunalaufsicht keinen Erfolg: SPD-Fraktionschef Joachim Lindicke hatte in Belzig eine Prüfung veranlasst, weil der Nachtragshaushalt im April ohne ausreichende Beteiligung der demokratischen Gremien in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden sei. Hauptausschuss und Ortsbeiräte seien nicht beteiligt gewesen, als der Etat im Nachtrag von 26 auf 30 Millionen Euro aufgestockt wurde, wie Lindicke kritisierte. Er hatte auf eine Beanstandung der Kommunalaufsicht gehofft.
Für Ines Pahlke von der Kommunalaufsicht ist die Sache indes abgeschlossen: Die Ortsbeiräte seien nachträglich angehört worden, „wir haben die entsprechenden Niederschriften vom Bürgermeister nachgereicht bekommen“. Auch der Hauptausschuss sei, wie in der Gemeindeordnung verlangt, vom Nachtragshaushalt unterrichtet gewesen. „Der Hauptausschuss besteht ja nicht losgelöst von allem. Die Ausschussmitglieder waren in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung dabei.“ Sollten weiter gehende Regelungen gewünscht sein, müssten sie in der Hauptsatzung der Stadt festgelegt werden. Und wenn gewünscht ist, dass der Hauptausschuss vor der Sitzung informiert wird, „dann dürfen die Stadtverordneten bei der Beschlussfassung nicht die Hand heben“.
Pahlke sieht es als Problem, nicht gewährte Rechte nach einem erfolgten Haushaltsbeschluss einfordern zu wollen. Aus Sicht der Kommunalaufsicht gelte der Paragraph 35, nach dem die Zuständigkeit für den Haushalt bei der Gemeindevertretung liege. „Sie ist nicht zu übertragen.“ Sollte es Rechtsverstöße gegen andere Punkte der Gemeindeordnung geben, müssten sie vor dem Beschluss des Haushalts angemeldet werden.
Joachim Lindicke hatte einen Verstoß gegen den Paragraphen 63 angemeldet, laut dem der Bürgermeister „die Gemeindevertretung und den Hauptausschuss über alle wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten“ hat. Pahlke bezeichnete den Begriff „rechtzeitig“ als „Auslegungssache“. „Wäre der Beschluss des Nachtragshaushalt eine Woche vor der Stadtverordnetenversammlung moniert worden, wäre es aber wohl nicht zur Beschlussfassung gekommen“, räumte sie ein. Im Nachhinein ließe sich wenig machen. „Ein städtischer Haushalt entfaltet ja nach seinem Beschluss auch Wirkung nach außen.“ Henry Klix
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