Potsdam-Mittelmark: Sprachlos am Runden Tisch
Gesprächsstillstand zur Bebauung von Teltow-Seehof
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Teltow - Nach etwa fünf Monaten wurde kürzlich wieder ein Runder Tisch zum Thema Bebauung im Teltower Ortsteil Seehof einberufen. Ziel der Tischgespräche ist, einen akzeptablen Weg für die Bauvorhaben der Geschwister Peter und Valerie Sonnenthal zu finden, die zur jüdischen Erbengemeinschaft Sabersky gehören. Eigentlich sollte das Gespräch bereits in der letzten Woche stattfinden, aber Peter Sonnenthal bat um einen späteren Termin. Doch auch zum Treffen am 19. März kam er nicht und schickte stattdessen zwei Anwälte.
Nicht nur für die Bürgerinitiative „Wir in Seehof“ (BiWiS) war das ein Grund das Gespräch abzubrechen, sondern auch für die Stadtverordneten, die im Auftrag ihrer Fraktionen am Runden Tisch teilnehmen. Erwartet hatten sie, dass sich Peter Sonnenthal und sein Architekt zu den Planungspapieren äußern würden, die die Verwaltung im August letzten Jahres ausgereicht hatte. Zwar waren die Unterlagen im Architekturbüro eingegangen, wie der Stadtverwaltung noch im September bestätigt wurde, aber der Auftraggeber habe noch kein grünes Licht gegeben, sich zu äußern, hieß es seinerzeit. Dass der Architekt beim jüngsten Runden Tisch nicht zugegen war, nahm BiWiS-Sprecher Lutz Bierbrauer zum Anlass, um in dessen Büro nachzufragen. Von dort erfuhr er, dass das Büro die weitere Mitwirkung an dem Sonnenthal-Projekt aufgekündigt habe.
Auch Anwältin Anne Glinka, die seit zehn Jahren die Interessen der Geschwister Sonnenthal vertrat, sei nicht mehr für ihre Mandanten tätig, erfuhr die BiWiS beim jüngsten Treffen am Runden Tisch. Noch im Dezember hatte die Anwältin in einem Schriftsatz an das Umweltministerium festgestellt, dass bei der Entstehung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Parforceheide beachtliche Mängel aufgetreten seien. Ein Teil dieses Gebietes an der Kanalaue gehört zu den Restitutionsgrundstücken, auf denen Sonnenthal Bauvorhaben realisieren will. Er argumentiert damit, dass das Gelände bereits 1934 parzelliert worden sei. Bisher hatte es die Stadt Teltow jedoch abgelehnt, das notwendige Ausgliederungsverfahren durchzuführen. In ihrem Schreiben an das Umweltministerium, kündigte Anwältin Glinka daher an, dass sie im Falle eines Bauverbotes die Zahlung einer Entschädigung von mindestens 932000 Euro beantragen werde. Nach Information der BiWiS sind aber alle beanstandeten Mängel an der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet von Seiten des Umweltministeriums zurück gewiesen worden, ebenso die Ansprüche auf Schadensersatz. KiG
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