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Potsdam-Mittelmark: Staatsanwalt beantragt 13 Jahre Freiheitsentzug

Versuchter Mord aus Sicht der Anklage bestätigt

Stand:

Beelitz – Für Staatsanwalt Gerd Heininger hat sich der Vorwurf der Anklage – versuchter Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen sowie gefährliche Körperverletzung – nach Abschluss der Beweisaufnahme bestätigt. 13 Jahre soll der gelernte Schäfer Michael M. (38) hinter Gitter, weil er in der Nacht zum 1. August 2009 eine junge Beelitzerin aus „Rache, Wut und Vergeltung“ in ihrem Haus halbtot schlug. Der Angeklagte hatte die Tat zu Prozessbeginn gestanden, eine Tötungsabsicht aber bestritten.

Michael M. bezeichnet sich selbst als Voyeur, beobachtet heimlich gern junge, schlanke Frauen, weil er selbst kein Glück beim weiblichen Geschlecht hat. „Ein Auge holen“, nennt er seine nächtlichen Streifzüge, bei denen er auch mal Dessous von der Wäscheleine mitgehen lässt. Silvia S.* (28), hübsch und schlank, entsprach genau seinem Idealbild. In jener Augustnacht war er nicht zum ersten Mal auf dem Grundstück der dreifachen Mutter. Sie ahnte davon nichts. Doch diesmal überschritt der Arbeitslose eine Grenze, wie es der psychiatrische Gutachter nannte. Michael M. stieg durch das Küchenfenster in das Einfamilienhaus ein. Als Silvia S. hustete, ergriff er zunächst die Flucht, nahm ihre Handtasche mit. In ihr – so seine Aussage – suchte er nach einem Foto, fand aber keins. Daraufhin kletterte er noch einmal durch das Fenster, nicht ohne vorher zwei zum Trocknen aufgehängte Tangaslips eingesteckt zu haben. Wieso er wenig später zu einem 1,6 Kilogramm schweren Kerzenhalter langte, ihn der Schlafenden auf den Kopf schlug, vermochte der Angeklagte nicht zu erklären. Silvia S. wurde wach, wehrte sich und rief um Hilfe. Da habe ihn Panik erfasst, er habe zu einer Porzellanschale gegriffen und erneut zugeschlagen. Der Rechtsmediziner attestierte dem Opfer „mindestens vier stumpfe starke Gewalteinwirkungen gegen den Hinterkopf“. Silvia S. erlitt unter anderem einen offenen Schädelbasisbruch. Ihr Hörvermögen wurde erheblich geschädigt. (PNN berichteten.)

Michael M. habe nach einer Trophäe gesucht. Weil er nichts gefunden habe, sei er wütend geworden. Seine Aggression habe sich in einem Gewaltausbruch entladen, führte der Staatsanwalt aus. „Der Täter hat die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers bewusst ausgenutzt. Er handelte aus niederen Beweggründen. Er wollte die Frau töten“, so der Vertreter der Anklage.

Verteidiger Steffen Voigt plädierte lediglich auf gefährliche Körperverletzung und bat das Schwurgericht, Milde walten zu lassen. „Mein Mandant hat die Verantwortung für das, was er getan hat, voll übernommen. Er erkennt den Schmerzensgeldanspruch von 60 000 Euro und sämtliche Kosten, die sich noch ergeben, ohne Umschweife an. Er weiß, dass er sich therapeutisch behandeln lassen muss“, führte er aus. Die Verhandlung wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. (*Name geändert.) Hoga

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