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Nach dem Mord die Verhandlung.

© dpa

Babymord in Glindow: Staatsanwalt fordert sechs Jahre Haft

Die 35-jährige Mutter, die ihr Neugeborenes in Glindow tötete, soll laut Gutachter unter einer Persönlichkeitsstörung leiden

Von Eva Schmid

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Sie ist ängstlich, unsicher und geht Problemen aus dem Weg. Das sagte am Montag Psychiater Matthias Lammel über Kathleen B., die im vergangenen Oktober ihr Neugeborenes kurz nach der Geburt erstickte und auf einem Schnell-Kompostierer vor ihrem Haus in Glindow ablegte. Am Montag ging der Mordprozess gegen sie im Potsdamer Landgericht weiter.
Den Richtern legte der Psychiater sein Gutachten über die Angeklagte vor. Demnach leide die 35-jährige Kathleen B. an einer Persönlichkeitsstörung. Sie wolle nirgendwo anecken, würde Probleme vermeiden, aus Angst kritisiert zu werden. Zudem sei sie anspruchsarm und meide soziale Kontakte.

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Für das Strafmaß kann die vorgelegte Diagnose entscheidend sein: Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Totschlags gegen Kathleen B. erhoben. Bei der Strafe hat sie sich jedoch zurückgehalten, in der Regel sind zwischen fünf und 15 Jahre möglich. Staatsanwalt Gerd Heininger fordert sechs<TH>Jahre. Dabei habe er die besonderen Lebensumstände und die Persönlichkeitsstörung der Angeklagten berücksichtigt, so Heininger.

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