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Arbeitsunfall bei Havelfrucht in Glindow: Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen
Eine 51-jährige Angestellte wurde im Dezember von einer Apfelsortiermaschine erfasst und verlor dabei ihre Hand sowie Teile des Unterarmes. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Havelfrucht-Geschäftsführer.
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Werder (Havel) - Nach dem tragischen Arbeitsunfall bei Havelfrucht im Dezember vergangenen Jahres ermittelt jetzt die Potsdamer Staatsanwaltschaft gegen Havelfrucht-Geschäftsführer Thomas Giese wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit. Eine fahrlässige Körperverletzung kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Bei dem schweren Unfall in dem Glindower Betrieb wurde wie berichtet eine polnische Reinigungskraft von einer drehenden Welle einer Apfelsortiermaschine erfasst und verlor ihre Hand und Teile des Unterarmes. Um die schwerverletzte, damals 51 Jahre alte Angestellte zu retten, mussten mehrere Feuerwehren, ein Notarzt und ein Rettungshubschrauber anrücken. Die Frau, die beim Reinigen in die Maschine geriet, musste mühsam per Schneidbrenner aus der Anlage befreit werden.
Untersuchung: Unfall wurde durch technischen Mangel verursacht
Im Unternehmen war man schockiert und fragte sich, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Havelfrucht wies damals die Schuld von sich: Die Maschine sei neu gekauft worden, das Personal in Bedingung und Arbeitssicherheit geschult. Von Arbeitgeberseite wurde gemutmaßt, dass die Frau unvorsichtig war.
Die Untersuchung des Landesamtes für Arbeitsschutz kommt indes zu einem anderen Ergebnis: „Unfallursächlich war ein technischer Mangel an der Sortiermaschine“, heißt es in dem Bericht der Beamten. Der Hersteller habe offenbar seine Maschine nicht mit dem erforderlichen Schutz versehen. Laut Gesetz müssen bewegliche Teile einer Maschine so konstruiert und gebaut werden, dass Unfallrisiken durch Berühren dieser Teile verhindert werden. Bestünden die Risiken dennoch, müssten Schutzvorrichtungen her, so der Bericht. Ob die Staatsanwaltschaft auch gegen den Hersteller ermittelt, konnte auf Anfrage am Mittwoch nicht beantwortet werden.
Die Maschine wurde mittlerweile zusätzlich gesichert
Vor allem aber der Betreiber der Anlage habe seine Pflichten verletzt: Er hätte die Anlage prüfen und beurteilen müssen. Da er dies nicht machte, „hat er die möglichen Gefährdungen nicht ausreichen ermittelt“, das habe im Wesentlichen zu dem Unfall geführt, so die Arbeitsschützer. Auch sei er dafür verantwortlich, dass bei der Reinigung der Maschine nicht die gesamte Anlage über den Hauptschalter abgeschaltet wurde – das wiederum hat der Hersteller als Bedingung vorgegeben.
In Glindow ist die Maschine wieder in Betrieb. Laut Havelfrucht-Chef Giese wurde die freiliegende Welle verkleidet, der Zugang zu den gefährlicheren Bereichen gesichert und ein Blinklicht eingebaut, das leuchtet, wenn die Maschine läuft. Die verunglückte Angestellte arbeite wieder im Betrieb. Man habe für sie eine Aufgabe gefunden, die sie trotz ihrer Behinderung machen könne. es
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