Potsdam-Mittelmark: Stadt erinnert an Räum- und Streupflicht
Neue kommunale Satzung zum Winterdienst
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Teltow - Angesichts der winterlichen Verhältnisse hat die Stadtverwaltung Teltow an die Bestimmungen der neuen kommunalen Straßenreinigungssatzung sowie die Räum- und Streupflicht der Anlieger erinnert. Demnach seien die vor den Grundstücken verlaufenden Gehwege in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite zu räumen, heißt es in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung. Wenn kein befestigter Gehweg vorhanden ist, sei ein 1,50 Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn zu räumen und zu streuen. „Ist dies nicht möglich, so ist dies entsprechend auf der Fahrbahn zu gewährleisten“, erklärte Pressesprecherin Andrea Neumann von der Stadtverwaltung. Bei Eis- oder Schneeglätte dürfen in Teltow von den Anliegern ausschließlich abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt genutzt werden. Asche und Kohleruß sind grundsätzlich verboten. Salz ist in Ergänzung zu den abstumpfenden Mitteln nur bei außergewöhnlicher Glätte, zum Beispiel bei Eisregen, zu verwenden. Weitere Bestimmungen, beispielsweise die Zeiten der Schneeberäumung, sind in der Straßenreinigungssatzung verankert. In der Anlage zur Satzung ist auch fixiert, auf welche Straßen die Kommune für den Winterdienst verantwortlich zeichnet. Die Straßenreinigungssatzung ist beim Ordnungsamt erhältlich sowie auf der Internetseite www.teltow.de abrufbar.
Der extreme Winter 2009/10 hatte einige Defizite der Teltower Straßenreinigungs-Satzung aufgezeigt. Deshalb war die Satzung im März von den Stadtverordneten geändert worden. Rund 40 Straßen sind in die Winterdienst-Liste der Kommune neu aufgenommen worden. Sie sind in der Anlage unter Reinigungsklasse 1 zu finden. ldg
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