zum Hauptinhalt

Potsdam-Mittelmark: Stadt hat Baupläne klaglos hingenommen

Rolle der Teltower Rathausspitze im Baugenehmigungsverfahren für Seehof weiter in der Kritik

Stand:

Teltow - Als „viel Wind um Nichts“ bewertete Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) im jüngsten Bauausschuss die Diskussion um die Baugenehmigungen in der Max-Sabersky-Allee (PNN berichteten). Für Kritik sorgen dort seit einiger Zeit mehrere Einfamilienhäuser, die nach Meinung vieler Bürger zu dicht an die Kanalaue gebaut wurden. So befürchtet die Bürgerinitiative „Wir in Seehof“ (BiWiS) ebenso wie die regionale Interessengemeinschaft „Kanalaue“, dass mit dieser Zersiedlung der beliebte Erholungsraum am Teltowkanal zunehmend überbaut werde und der Öffentlichkeit bald auch der Zugang zur Uferpromenade versperrt bleibe.

Die Sorge um den wertvollen Landschaftsraum war Anlass für die BiWiS nachzufragen, wer die Baugenehmigungen erteilt habe. In einer ersten Stellungnahme verwies die Stadt auf den Landkreis: der habe die fehlende Einwilligung der Stadt ersetzt und die Bauten genehmigt. „Die Stadt hat das Einvernehmen nicht erteilt, da sie die Rechtsvorschriften als verletzt ansah,“ schrieb Bürgermeister Schmidt in einem Brief an die BiWiS.

Tatsächlich versagte die Stadt bei der Bauvoranfrage ihr Einvernehmen zu den Vorhaben – und zwar im Falle der Max-Sabersky-Allee 18 dreimal. Trotzdem erteilte der Landkreis zwei postive Vorbescheide, so Schmidt. Im weiteren Baugenehmigungsverfahren habe daraufhin die Stadt allerdings ihr Einvernehmen nicht mehr verweigern können. „Vorbescheide des Landkreises sind rechtsbindend, weshalb die Stadt Teltow nunmehr den Bauantrag befürworten musste. Bei rechtswidrigem Versagen des Einvernehmens hätten Verzögerungsschäden geltend gemacht werden können“, argumentierte Schmidt.

Im Landkreis werden die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt indes anders bewertet. Teltow hätte sehr wohl Klage- sowie Widerspruchsrecht gehabt, meint auf PNN-Anfrage der Leiter des mittelmärkischen Bauaufsichtsamtes, Jörg Naucke. Auch die rechtliche Bindung der Stadt an die Vorbescheide sieht Naucke nicht: Die Stadt hätte sich auch im konkreten Baugenehmigungsverfahren ablehnend positionieren können.

Auch der Teltower Stadtverordnete Eberhard Adenstaedt (CDU/Grüne) hält dem Bürgermeister vor, rechtliche Prüfungen und Schritte versäumt zu haben. Möglicherweise hätte dies verhindert werden können, wenn die Verwaltung die Stadtpolitiker einbezogen hätte: „Wir können erwarten, dass Bauvorhaben im Außenbereich im Bauausschuss vorgelegt werden“, so Adenstaedt.

Zudem hat sich die Stadt lediglich bei drei von sieben Bauvorhaben gestreubt, sie zu genehmigen. Aus den Unterlagen, in die das mittelmärkische Bauaufsichtsamt den PNN Einsicht gewährte, geht hervor, dass durch den Landkreis lediglich drei Vorbescheide erteilt wurden. Für vier weitere Bauvorhaben in der Max-Sabersky-Allee gibt es keine Vorbescheide, sondern nur die jeweiligen Baugenehmigungsverfahren. Für alle vier hat die Stadt ihr Einvernehmen erklärt.

Für CDU-Fraktionschef Erhard Wigand, dessen Frage nach der Rolle der Stadt bei den Bauaktivitäten nahe des Kollonnenwegs für Aufregung in der vergangenen Sitzung der Stadtverordneten sorgte, steht fest: Schmidts Antwort brachte keine Klarheit. „Fraglich bleibt, ob es nicht doch nur ein Versuch war, uns weiter zu verwirren.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })