Potsdam-Mittelmark: Stahnsdorf verliert vor Arbeitsgericht CDU wirft Bürgermeister „mangelnde Führung“ vor
Stahnsdorf - Das Stahnsdorfer Rathaus hat im Prozess gegen die langjährige Mitarbeiterin Adeline P. vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verloren.
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Stahnsdorf - Das Stahnsdorfer Rathaus hat im Prozess gegen die langjährige Mitarbeiterin Adeline P. vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verloren. Die Gemeinde war von der 53-Jährigen verklagt worden – die Sachbearbeiterin hatte ihren Platz in der Personalabteilung des Hauses räumen müssen, unter anderem weil sie ihre Arbeit 14 Minuten vor Dienstbeginn aufgenommen haben soll (PNN berichteten). Insgesamt erhielt die ehemalige Personalchefin im Februar 2009 für dieses und andere mutmaßliche Vergehen zeitgleich drei Abmahnungen und die fristlose Kündigung.
Gestern erklärte das Landesarbeitsgericht die Kündigung für unwirksam. Ein Berufungsverfahren ist nicht mehr möglich. Schon in erster Instanz hatte die Mitarbeiterin Recht bekommen. Die Entlassung war bei den Richtern weitgehend auf Unverständnis gestoßen. Dabei war die Liste der Vorwürfe des Rathauses lang: Außer dem zeitigen Arbeitsbeginn wurde Adeline P. unter anderem vorgeworfen, Dokumente nicht ordnungsgemäß getackert und Akten schlampig sortiert zu haben. Jetzt muss ihr die Gemeinde den seit Februar 2009 nicht gezahlte Lohn nachzahlen – nach PNN-Informationen beläuft sich der Schaden für die Kommune durch Prozesskosten und Gehaltszahlung auf etwa 110 000 Euro.
Bürgermeister Bernd Albers (BfB) zeigte sich enttäuscht vom Urteil: „Es ist unverständlich, dass das Gericht die Rechtsansicht vertritt, ein Arbeitgeber habe Pflichtverletzungen wie den unsachgemäßen Umgang mit höchst sensiblen Daten von Mitarbeitern zu dulden.“ Verlierer seien die Stahnsdorfer Steuerzahler, die nunmehr eine solche Arbeitnehmerin weiter mit ihren Steuergeldern bezahlen müssten. „Dass die mehrfachen Schlechtleistungen durch die Mitarbeiterin künftig besser werden, ist nach diesem fatalen Signal wohl nicht zu erwarten“, so Albers gegenüber den PNN. Aus dem Kreis der Beschäftigten sei ihm zudem zum Ausdruck gebracht worden, dass die Abwesenheit der Mitarbeiterin teilweise als „gewinnbringend“ angesehen wurde. Durch das Urteil selbst seien der Gemeinde keine Mehrkosten entstanden, sagte Albers, da die freie Stelle zwischenzeitlich nicht neu besetzt wurde.
CDU-Fraktionschef Claus-Peter Martensen kritisierte Albers gestern hingegen scharf: Sehr wohl sei ein finanzieller Schaden entstanden, schließlich habe man Gehalt zahlen müssen, ohne dass gearbeitet wurde. Martensen warf Albers „mangelnde Mitarbeiterführung“ vor. „Der Bürgermeister herrscht im Rathaus nach Gutsherrenart.“ Die Stimmung unter den Angestellten sei schlecht.
Ob Adeline P. nach dem Urteilsspruch tatsächlich wieder in der Verwaltung arbeitet, ist indes ungewiss. Die 53-Jährige hatte im März dieses Jahres eine neue, betriebsbedingte Kündigung erhalten. Demnach soll sie zum 30. September gehen, auch dagegen klagt sie. Ein Urteilsspruch in der Sache steht beim Potsdamer Arbeitsgericht aber aus. tor
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