Potsdam-Mittelmark: Stahnsdorfer Präventivschlag
Touristische Entwicklungspläne contra Windkraft
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Touristische Entwicklungspläne contra Windkraft Stahnsdorf - Die Stahnsdorfer machen ihren Nachbarn in Teltow vor, wie man Vorsorge trifft, um Windkraftanlagen vor den Toren des Ortes zu verhindern. Während in Teltow mit ratlosem Erstaunen zur Kenntnis genommen wird, wie ein findiger Investor nach Wegen für den Bau der eisernen Windmühlen sucht, obwohl der Westliche Teltow als Eignungsgebiet für Windkraftanlagen gestrichen wurde, wird in Stahnsdorf Prävention betrieben. Die Gemeinde ist dabei, ein anderes Planungsziel für das einst von der Regionalplanung für Windparks vorgeschlagene Gebiet zu definieren. Zum Westlichen Teltow gehören neben dem Areal in Ruhlsdorf, wo der Anlagenhersteller „Notus energy“ jetzt mit seinen modifizierten Pläne für fünf Windräder für Aufregung sorgt, auch die Rieselfelder vor Stahnsdorf und Schenkenhorst. Frühzeitig hat die Kommune ihre Ablehnung gegen Windräder signalisiert, indem sie für das Gebiet einen eigenen Bebauungsplan (B-Plan) aufstellte und eine Veränderungssperre verhängte, die zunächst jegliche Eingriffe verhindern sollte. Um nach der Rücknahme des Eignungsgebietes zu verhindern, dass – wie in Teltow – dennoch Windkrafträder geplant werden, hat der Stahnsdorfer Bauausschuss am Donnerstag nun die Aufhebung der Veränderungssperre und die Aufstellung eines neuen B-Planes empfohlen. Dieser soll die Entwicklung des Gebietes zum Regionalpark „Der Teltow“ zum Inhalt haben. Bereits die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg hat den Regionalpark als Naherholungsgebiet als Ziel formuliert, weshalb es ohnehin fragwürdig erschien, dass die Rieselfelder überhaupt zum geeigneten Windkraft-Gebiet erklärt wurden. Mit einem B-Plan, in dem detailliert Wanderwege, der Standort eines Aussichtsturms und touristische Wegmarken skizziert werden, wollen die Stahnsdorfer die Idee des Regionalparks nun maßgeblich weiterentwickeln und ungewünschte Planungen ausschließen. Dass eine Windfarm in unmittelbarer Nachbarschaft diese Entwicklung beeinträchtigen würde, wird die Gemeinde Stahnsdorf als Trägerin öffentlicher Belange sehr deutlich machen, wenn sie eine Stellungnahme zu dem Vorhaben in Ruhlsdorf abgeben muss. Es ist allerdings fraglich, ob es dazu kommt. Denn zunächst müssten etliche Landesbehörden, die sich zum Teil gegen den Westlichen Teltow als Eignungsgebiet aussprachen, ihre Zustimmung geben. pek
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