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Potsdam-Mittelmark: Stahnsdorfer SPD kritisiert mangelnde Information

Ruth Barthels wirft im Streit um Altanschließer-Gebühren dem WAZV-Vorstand „Herrschaftwissen“ vor

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Stahnsdorf - Bei der Stahnsdorfer SPD herrscht Enttäuschung: Auf der Vorstandssitzung des Wasser- und Abwasserzweckverbands „Der Teltow“ (WAZV) am Mittwochabend wurden die Forderungen des Ortsverbands, die Altanschließer zu entlasten, demnach zu wenig berücksichtigt. Ruth Barthels kritisierte am Donnerstag gegenüber den PNN unter anderem, dass es nach Aussagen von Verbandsvorstand Michael Grubert (SPD) keine Informationsveranstaltung für die Betroffenen geben soll. „Hier geht es offenbar um Herrschaftswissen“, vermutete die SPD-Politikerin. Wie berichtet gibt es auch nach der Vorstandssitzung lediglich ein Zugeständnis: Die Kunden können die Nachzahlungen stunden. Der Stahsndorfer Bürgermeister Bernd Albers (BfB) kündigte indes am Donnerstag einen speziellen Informationsabend für seine Kommune an.

Hintergrund des Streits ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von 2007, nach der die Zweckverbände seit vergangenem Jahr auch Anschlussbeiträge von Kunden erheben müssen, deren Grundstücke vor 1990 an das öffentliche Netz angeschlossen worden sind. Damit sollen sie an den Investitionen beteiligt werden, die seit der Wende vorgenommen wurden. Knapp 1000 Betroffene, darunter vor allem ältere Menschen, sehen sich dadurch mit Nachzahlungen im teilweise fünfstelligen Bereich konfrontiert.

Was viele nicht wüssten sei, dass die Zweckverbände nicht zwangsweise den Höchstsatz für die Gebühren berechnen müssen, so Barthels. Aktuell seien schließlich alle Investitionskosten des WAZV beglichen, der Verband verhalte sich somit wie ein Konzern. Die Belastungen seien in Stahnsdorf zudem besonders hoch, denn: Hier gibt es bis heute viele große Grundstücke, die aber nicht selten von eher einkommensschwachen Menschen bewohnt würden. In Kleinmachnow sehe die Situation etwas besser aus. Dort wurde die Gebühr beim Wiederverkauf nach der Wende in vielen Fällen auf den Preis aufgeschlagen.

Grundsätzlich sei es zwar nicht möglich, die Altanschließer von den Nachzahlungen komplett zu befreien – das wäre eine Ungleichbehandlung – es gebe aber durchaus die Möglichkeit, differenzierte Berechnungsmodelle auszustellen, erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende Dietmar Otto. „Das ist eine schlichte Ermessensfrage.“ Rein rechtlich sei das Vorgehen des WAZV aber in Ordnung. Das ist auch der Grund, warum sich der Verwaltungsjurist von den Musterklagen, wie sie in Teltow und Kleinmachnow angestrebt werden, wenig Erfolg verspricht.

Das Thema sei kompliziert, gerade deshalb müssten die Bürger umfassend über ihre Möglichkeiten unterrichtet werden. „Wir haben unsere Forderung nach einer Informationsveranstaltung für gut umsetzbar gehalten“, so Otto. Eine Reduzierung der Beiträge ließe sich nur gemeinsam mit den Nachbarkommunen durchsetzen, dafür müssten alle auf demselben Kenntnisstand sein.

In Stahnsdorf aber wurden die Bescheide erst vor wenigen Wochen verschickt. Wer den Beitrag nicht bezahlen will, muss innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wer keinen Antrag auf Aufschiebung stellt, wird zur Kasse gebeten, egal wie andere Klageverfahren ausgehen. Das gilt selbst dann, wenn andere Bürger die Gebührensatzung des WAZV zu Fall bringen. Die nämlich ist in den Augen vieler Stahnsdorfer rechtswidrig, sie wollen dagegen klagen. Insgesamt sind in der Kommune 350 Flurstücke von Nachzahlungen in Höhe von insgesamt 1,4 Millionen Euro betroffen, dazu gehören auch gemeindeeigene Grundstücke. Auf die Gemeinde kommen Gebühren in Höhe von knapp 200 000 Euro zu. Ariane Lemme

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