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Potsdam-Mittelmark: Stallpflicht wird aufgelockert

Potsdam-Mittelmark - Der mittelmärkische Amtstierarzt Hans-Georg Hurttig hat das gesamte Kreisgebiet als besonderes Gebiet erklärt, in dem Geflügel auch außerhalb geschlossener Ställe oder Schutzvorrichtungen (Volieren) unter Einhaltung bestimmter Bedingungen gehalten werden darf. Bislang galt aufgrund der Vogelgrippe strikte Stallpflicht.

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Potsdam-Mittelmark - Der mittelmärkische Amtstierarzt Hans-Georg Hurttig hat das gesamte Kreisgebiet als besonderes Gebiet erklärt, in dem Geflügel auch außerhalb geschlossener Ställe oder Schutzvorrichtungen (Volieren) unter Einhaltung bestimmter Bedingungen gehalten werden darf. Bislang galt aufgrund der Vogelgrippe strikte Stallpflicht. An alle Ämter und Gemeinden wird der volle Wortlaut der Allgemeinverfügung des Amtstierarztes für Geflügelhalter übermittelt und von diesen durch ortsüblichen Aushang bekannt gemacht.

Anträge auf Ausnahme von der Stallpflicht für alle genannten Geflügelarten Potsdam-Mittelmark müssen beim Amtstierarzt telefonisch oder schriftlich spätestens mit Beginn der Freilandhaltung gestellt werden. Damit wird allen Geflügelhaltern wieder eine Freilandhaltung unter den Bedingungen des weiter bestehenden Seuchenschutzes ermöglicht.

Enten und Gänse sind räumlich getrennt von sonstigem Geflügel zu halten. Bei Freilandhaltung von Enten und Gänsen ist eine monatliche virologische Untersuchung durch einen Tierarzt auf Kosten des Tierhalters vorzunehmen.

Anstelle der Durchführung dieser Untersuchung kann auch sonstiges Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln) als Sentinel–Tiere zusammen mit dem Wassergeflügel gehalten werden. Da diese Tiere als Indikatoren für eine mögliche Infektion dienen, sind sie höchstens in einer Stückzahl wie die gehaltenen Enten und Gänse zu halten, zu kennzeichnen (Ringe oder Flügelmarken) und bei Verendung auf Influenza untersuchen zu lassen. Auf Grund der weiterhin ernstzunehmenden Seuchenlage in Deutschland wird auf die Mitwirkungspflicht aller Geflügelhalter in der vorbeugenden Tierseuchenbekämpfung durch Einhaltung der festgelegten Maßnahmen hingewiesen. Für den Fall eines Seuchenausbruchs sind räumliche Vorkehrungen für eine erneute Aufstallung zu treffen.

Geflügelhalter, die ihren Bestand immer noch nicht gemeldet haben bzw. bei einer Kontrolle auffällig werden, müssen ab sofort mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

Die Anträge sind zu stellen unter Telefon (03 38 41) 91 271, 91 586, 91 278, Fax 91 376 oder E-Mail vetamt@potsdam-mittelmark.de, oder postalisch Landratsamt Potsdam-Mittelmark, Fachdienst Veterinärwesen, Niemöllerstr. 1, 14806 Belzig. pm

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