Potsdam-Mittelmark: Starkästen bringen weniger ein
Potsdam-Mittelmark - An den Starkästen des Landkreises werden weniger Temposünder geblitzt. Im ersten Halbjahr diesen Jahres wurden 13195 Verstöße festgestellt, teilte das Landratsamt mit.
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Potsdam-Mittelmark - An den Starkästen des Landkreises werden weniger Temposünder geblitzt. Im ersten Halbjahr diesen Jahres wurden 13195 Verstöße festgestellt, teilte das Landratsamt mit. Das sind 8,5 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Nur noch jedes 220. Fahrzeug war mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Zwar ist auch die Zahl der erfassten Fahrzeuge zurückgegangen, allerdings nur um 3,3 Prozent.
Einige der stationären Messgeräte stehen schon seit zehn Jahren und länger, so in Groß Kreutz, Treuenbrietzen, Neubensdorf und Derwitz. Weitere sind in Kleinmachnow, Gömnigk, Michendorf, Seddiner See und Rogäsen zu finden. Ein zweites Messgerät in Seddiner See erfasst Rotfahrer auf der B 2, wegen der Bauarbeiten ist hier die Zahl der erfassten Autos und Verstöße erheblich gesunken.
Der Landkreis ist gesetzlich verpflichtet, mit Polizei und Kommunen den fließenden Verkehr zu überwachen, vor allem um die Raserei einzudämmen. Mit zwei mobilen Radargeräten seien im ersten Halbjahr 507 Kontrollen in 18 Kommunen des Landkreises durchgeführt worden, wie das Landratsamt mitteilte. Von gut 181 000 erfassten Fahrzeugen seien 5,1 Prozent zu schnell gewesen, die Überschreitungsquote sei damit konstant geblieben.
Zwei Drittel der Kontrollen fanden in geschlossenen Ortschaften statt, in denen Tempo 50 erlaubt ist. 13 Prozent der Kontrollen betrafen verkehrsberuhigte Bereiche, zum Beispiel vor Schulen und Kitas. Die anderen Messungen fanden außerhalb der Ortschaften statt, unter anderem um die Einhaltung von Tempo 70 auf eng bestandenen Alleen zu überwachen.
„Die Ergebnisse des ersten Halbjahres 2013 belegen erneut die Notwendigkeit von Geschwindigkeitsüberwachungen“, wie es in der Pressemitteilung weiter heißt. „Damit trägt der Landkreis mit seinen Möglichkeiten zur Unfallverhütung und zum Schutz von Kindern im Straßenverkehr bei.“ hkx
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