LEGAL STATT ILLEGAL: Stegebau in Werder
Wer einen neuen Bootssteg bauen will, muss sich das von drei Behörden genehmigen lassen: Das Wasser- und Schifffahrtsamt schaut, ob der Schiffsverkehr beeinträchtigt wird. Die Untere Naturschutzbehörde betrachtet Gefährdungen von Flora und Fauna.
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Wer einen neuen Bootssteg bauen will, muss sich das von drei Behörden genehmigen lassen: Das Wasser- und Schifffahrtsamt schaut, ob der Schiffsverkehr beeinträchtigt wird. Die Untere Naturschutzbehörde betrachtet Gefährdungen von Flora und Fauna. Und die Untere Wasserbehörde prüft, ob Fischerei- und Wegerechte beeinträchtigt sind. In Werder gilt mit dem neuen Flächennutzungsplan zudem ein Stegekonzept, dass keine strenge Vorgabe aber doch eine Entscheidungshilfe für die beteiligten Behörden darstellt. Das Stadtufer ist darin – je nach Bewuchs – in drei Zonen eingeteilt. In Zone 1 sind Stege nicht erwünscht, in Zone 2 eher nur Sammelstege. Und in Zone 3 können Stege ohne Einschränkung gebaut werden. hkx
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