Potsdam-Mittelmark: Steuer für Spielapparate
Werder - Einer Neufassung der Vergnügungssteuersatzung hat der Werderaner Hauptausschuss auf seiner jüngsten Sitzung zugestimmt. Festgelegt ist unter anderem, dass Betreiber von Spielhallen und ähnliche Unternehmen monatlich 46 Euro für Apparate mit Gewinnmöglichkeiten und 10 Euro für Apparate ohne Gewinnmöglichkeiten zahlen müssen.
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Werder - Einer Neufassung der Vergnügungssteuersatzung hat der Werderaner Hauptausschuss auf seiner jüngsten Sitzung zugestimmt. Festgelegt ist unter anderem, dass Betreiber von Spielhallen und ähnliche Unternehmen monatlich 46 Euro für Apparate mit Gewinnmöglichkeiten und 10 Euro für Apparate ohne Gewinnmöglichkeiten zahlen müssen. In Gastwirtschaften und ähnlichen Orten beträgt die monatliche Steuer nur 15 bzw. 7 Euro. Extra hoch ist mit 409 Euro die monatliche Steuer für Apparate, die Gewalt gegen Menschen darstellen oder den Krieg verherrlichen. „Das ist wie mit gefährlichen Hunden. Verbieten können wir sie nicht. Deshalb wollen mit einer besonders hohen Steuer unseren Einfluss geltend machen, sagte Bürgermeister Werner Große. ldg
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