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Potsdam-Mittelmark: Stimmzettel auf dem Display

Kommunalwahl in Werder mit Wahlgeräten

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Werder (Havel) - Bei der Kommunalwahl am 28. September in Werder ist alles anders: In den Wahllokalen gibt es keine Stimmzettel mehr. Vielmehr wird für jeden Wähler das Wahlgerät „ESD1“ freigeschaltet. Auf dessen Display ist der Stimmzettel zu sehen. Per Tastendruck werden die Stimmen zugeordnet und freigegeben. Erstmals wird in diesem Jahr in Werder elektronisch gewählt.

Landesweit ist die Stadt unter acht Kommunen, die sich vom lästigen Stimmenauszählen verabschieden, zumal die Suche nach Ehrenamtlichen immer schwerer wird. Die Wahlnacht wird sich für die Helfer deutlich verkürzen, sagt Werders Wahlleiterin Elke Viol. Und auch Viol selbst wird wohl nicht erst früh um sieben, sondern bereits gegen Mitternacht den Weg nach Hause antreten können. Das von den Wahlmaschinen angezeigte Ergebnis muss nur noch protokolliert werden. Allerdings vergrößert sich die Zahl der Briefwähler in Werder Jahr für Jahr, die wie bisher per Hand ausgezählt werden müssen. Bis gestern hatten 700 Wahlberechtigte die Briefwahl angemeldet.

Vorerst hat die Stadt die insgesamt 30 Wahlgeräte gemietet. Bewähren sie sich, soll auch künftig elektronisch gewählt werden, sagt Viol. Bundestags- und Landtagswahlen stehen nächstes Jahr an, in Werder vielleicht auch die Bürgermeisterwahl. Die achtjährige Amtsperiode Werner Großes endet im Februar 2010 – der Wahltermin sollte laut Wahlgesetz in den letzten vier Monaten der Amtszeit liegen.

Das Innennministerium hat im Juli die Wahlgeräte offiziell zugelassen. Die Chance, mit ihnen das Wahlergebnis zu manipulieren, sei geringer als bei einer Papierwahl, widerspricht Bettina Cain, Sprecherin des Landeswahlbüros, einer weit verbreiteten Befürchtung. Zudem gibt es strenge Auflagen: So müssen zur Wahrung des Wahlgeheimnisses „hinreichend viele Stimmen“ in jeder Wahlmaschine gespeichert sein. Sie werden seit Juli versiegelt und verschlossen aufbewahrt, jeder Zugriff ist dokumentiert. Und auch nach Ermittlung des Wahlergebnisses müssen die Geräte erneut versiegelt werden. Einen Haken hat die Sache nämlich: Bei einem Wahleinspruch können keine Wahlscheine, sondern nur noch Speichermodule vorgelegt werden. Henry Klix

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