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Potsdam-Mittelmark: Stirbt die Großgemeinde, wird Wahl „rückabgewickelt“

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Potsdam-Mittelmark. Was passiert, wenn das Verfassungsgericht die Zwangsfusionen im nächsten Jahr wieder rückgängig macht? Die Fragestellung ist hypothetisch, doch gerade für einige neu gewählte, hauptamtliche Bürgermeister, zum Beispiel in Michendorf, von großer Bedeutung. Was wird mit ihnen in diesem Fall? Das Verfassungsgericht hat sich bei der Zurückweisung von Eilklagen damit nicht befasst, heißt es von dort. Bekanntlich hatten die Verfassungsrichter erklärt, dass eine Rückkehr in die alten Strukturen problemlos sei, falls im Hauptverfahren im nächsten Jahr die Zwangsfusionen des Landtages als verfassungswidrig erkannt werden sollten. Deshalb hatten die Richter Eilanträge auf einstweilige Aussetzung der Reform zurückgewiesen. „Die neuen Bürgermeister haben das Gericht dabei weniger interessiert, sondern was die alten Gemeinden in ihrem Bestand bedrohen könnte“, so Gerichtsmitarbeiter Jef Möller. Denn schließlich seien die Gemeinden Antragsteller gewesen. Für Amtsdirektoren gibt es eine klare Regelung: Sie werden vom Amtsausschuss für die Dauer von acht Jahren gewählt, gelten damit als „Beamte auf Zeit“ und müssen so lange auch bezahlt werden. Beim Übergang vom Amt zur Großgemeinde sollen Amtsdirektoren für die Dauer ihrer Amtszeit in ihre Verwaltungen übernommen werden, soweit sie durch eine (Pflicht-)Kandidatur als Bürgermeister nicht eine andere Spitzenposition erringen. Gelangen sie im neuen Verwaltungsposten in eine niedrigere Bezugsgruppe, zahlt laut Möller die Kommunale Versorgungskasse die Gehaltsdifferenz. Die Kasse finanziert sich über Umlagen der Gemeinden, Landkreise und Ämter. Dass die Kasse auch bei eine Rückkehr von der Großgemeinde ins Amt bei den Bürgermeistern – ebenfalls Beamte auf Zeit – einspringt, ist nicht der Fall. Sven Petke, innenpolitischer Sprecher der CDU, sagte auf Anfrage, dass dann auch die Bürgermeisterwahl „rückabgewickelt“ werde. „Wenn der Gemeindezusammenschluss verfassungswidrig war, sind auch die Ernennung der Bürgermeister und alle anderen Ereignisse im Zusammenhang mit der Fusion gegenstandslos.“ Die genaue Rechtslage werde noch geprüft, wobei laut Petke „nur ganz wenige Fälle“ betroffen wären. Zudem, betonte er, halte er eine solche Entscheidung der Verfassungsrichter für „sehr sehr unwahrscheinlich.“ Henry Klix

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