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Potsdam-Mittelmark: Stoff für die Anwälte

Luftfahrtbehörde argumentiert auf 18 Seiten für den Wasserflieger

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Werder (Havel) - Die Initiative „Unser Schwielowsee“, der Umweltverband BUND und Werders Nachbargemeinde Schwielowsee – drei Klagen sind gegen den Landeplatz für einen Wasserflieger auf dem Schwielowsee angekündigt. Die Rechtsanwälte müssen sich jetzt mit den Argumenten der Oberen Luftfahrtbehörde auseinandersetzen, die die rund 20 Widersprüche gegen die im Februar erfolgte Genehmigung des Flugbetriebs gerade abgelehnt hat (PNN berichteten). Zielpunkt des Wasserfliegers soll das Resort Schwielowsee im Werderaner Ortsteil Petzow sein, das auch den Antrag für den Landeplatz gestellt hat. Nach vier Wochen endet die Klagefrist.

Im 18-seitigen Widerspruchbescheid an die Gemeinde Schwielowsee werden die Einwände durchweg abgewiesen, der Widerspruch sei „weder zulässig noch begründet“, teilte Behördenleiter Wolfgang Fried dem Rathaus mit. Die Auswirkungen der Flüge auf Flora und Fauna seien als gering einzustufen, heißt es in dem Bescheid: Das Landesumweltamt habe selbst die beantragten 25 Flüge pro Woche noch als unbedenklich erklärt. Zur „Sicherung der Erholungsfunktion des Landschaftsschutzgebietes“ seien nur 15 Flüge pro Woche von Mai bis September genehmigt worden.

Der Schwielowsee sei in der Saison von Segel- und Motorbooten sowie von Badegästen stark frequentiert, heißt es in dem Bescheid weiter. Es sei „unlogisch“, dass die am Ufer nistenden Vögel oder Fische sich von Motorbooten, Wassersportlern und Straßen nicht stören lassen, dafür aber von einem in der Schifffahrtsrinne startenden Wasserflieger. „Wenn sich trotz dieser jahrzehntelangen Einwirkung ufernahe Biotope entwickeln bzw. bestehen bleiben, kann ein maximal dreimal täglich stattfindendes Ereignis von maximal 90 Sekunden Dauer nicht plötzlich nach anderen Maßstäben beurteilt werden.“

Auch für die Anwohner sei der Fluglärm zumutbar. Mit den An- und Abflügen über die Baumartenbrücke werde die Wohnbebauung in Geltow und Caputh nicht direkt tangiert. Die Schallpegel seien „als geringfügig“ anzusehen, der für Flugplätze gerichtsrelevante Einzelschallpegel von 75 Dezibel werde bei weitem nicht erreicht. Auch für Tätigkeiten, die „überdurchschnittliche gedankliche Anstrengungen“ erfordern, finde keine unzumutbare Beeinträchtigung statt: „Selbst bei drei Starts pro Tag wird der Gedankenfluss nur in so wenigen Fällen und für so kurze Zeit unterbrochen, dass über den Verlauf eines Tages und im Ganzen betrachtet ein in sich abgeschlossener Schaffensprozess möglich ist“, so Fried in seinem Bescheid.

Seine Behörde kann auch keine Unfallgefahr für den Bootsverkehr erkennen: Die Flugsicht auf die 1499 Meter lange Landebahn genüge, um frühzeitig Hindernisse zu sehen. Die Startstrecke sei tatsächlich nur 500 Meter lang, die Landestrecke kürzer – genug Platz, um auf freibleibende Bereiche auszuweichen. Bei kurzzeitiger Kollisionsgefahr könne der Start abgebrochen oder durch Seitenruderschläge ausgewichen werden.

In dem Bescheid wird schließlich auf die befürchtete Beeinträchtigung eines naturnahen Tourismus Bezug genommen: Sie erscheine „schon aufgrund des Schiffs- und Bootsverkehrs auf dem Schwielowsee und wegen der Wasserskianlage derzeit nicht gegeben zu sein, sodass auch keine Beeinträchtigung möglich wäre“. Trotz der Argumentation wird es vorerst wohl keine Starts und Landungen geben: Bis zur abschließenden Entscheidung über mögliche Klagen der Widerspruchsführer oder des Vorhabensträgers darf nicht geflogen werden, wie das Infrastrukturministerium wiederholt erklärt hat. Henry Klix

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