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Potsdam-Mittelmark: Strandbad Ferch ausgeschrieben Gemeindevertreter einigten sich auf geringeren Pachtzins

Schwielowsee-Ferch. In ihrer jüngsten Sitzung beschlossen die Gemeindevertreter von Schwielowsee, das Strandbad Ferch bundesweit auszuschreiben.

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Schwielowsee-Ferch. In ihrer jüngsten Sitzung beschlossen die Gemeindevertreter von Schwielowsee, das Strandbad Ferch bundesweit auszuschreiben. Statt der anfänglich geplanten, jährlichen Pacht von 1,75 Euro sind nunmehr 1 Euro pro Quadratmeter geplant. Kämmerin Ute Neumann hatte sich nach einem PNN-Artikel vom Mittwoch („Rausschmiss aus Strandbad Ferch“) zu Pachtzinsen in umliegenden Strandbädern schlau gemacht. Daraufhin wurde der Gemeindevertretung der geringere Betrag vorgeschlagen. Die 1,75 Euro waren von einem Gutachter ermittelt worden. Die alten Pächter des Strandbades hatten in den PNN massive Zweifel geäußert, ob sich bei einer so hohen Pacht – sie würde eine monatliche Zahlung von 630 Euro bedeuten – ein Strandbadbetrieb in Ferch rechnen kann. Hintergrund der Ausschreibung: Die Gemeinde hat das Pachtverhältnis zum Pächter Helmut Berg per Gerichtsbeschluss gekündigt, damit wurde auch der Unterpachtvertrag der Strandbadbetreiber, Claudia und Johnny Kristiansen, gegenstandslos. Nach zweieinhalb Jahren erfolgreicher Arbeit für Ferch fühlen sie sich durch die Kündigung ungerecht behandelt. Ferchs Ortsbürgermeister Roland Büchner (BBS) betonte gestern allerdings gegenüber PNN, dass Kündigung und Ausschreibung rechtliche Erfordernisse darstellen. „Dessen ungeachtet wird die Arbeit der Kristiansens hoch eingeschätzt“, stellte er fest. „Ich würde mich freuen, wenn sie die Ausschreibung gewinnen und weitermachen.“ Unter dem Stichwort „Rausschmiss“ die Gemeinde als Buhmann hinzustellen, verbessere die Ausgangslage aber nicht. Im Zusammenhang mit dem Streit über die Höhe der Entschädigung für das Caféhaus unterstrich Büchner, dass das Gebäude von Kristiansens vor zweieinhalb Jahren schwarz errichtet worden sei. „Die Gemeinde hat das im nachhinein bewilligt, weil wir mit der Arbeit prinzipiell einverstanden waren.“ Hinsichtlich der Entschädigung ließen sich daraus aber keine zusätzlichen Ansprüche ableiten. Dazu gebe es sogar einen Passus in der Baugenehmigung. Aus Büchners Sicht habe sich der Konflikt verschärft, weil Kristiansens keinen Gutachter in das Caféhaus lassen wollen. „Die Verwaltung war da gezwungen, sich der Hilfe eines Rechtsanwaltes zu bedienen.“ HKX

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