Potsdam-Mittelmark: Strenge Regeln für Sammeln von Pilzen
Potsdam-Mittelmark - Das Sammeln von Pilzen ist nur dann ohne Erlaubnis möglich, „wenn die Entnahme in geringfügigen Mengen für den eigenen Bedarf erfolgt“. Daran erinnert zum Beginn der Pilzsaison die Naturschutzbehörde des Landkreises.
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Potsdam-Mittelmark - Das Sammeln von Pilzen ist nur dann ohne Erlaubnis möglich, „wenn die Entnahme in geringfügigen Mengen für den eigenen Bedarf erfolgt“. Daran erinnert zum Beginn der Pilzsaison die Naturschutzbehörde des Landkreises. Grundsätzlich untersagt sei das Sammeln von Pilzen, die nach Bundesrecht besonders geschützt sind. Lediglich für die besonders geschützten Pilzarten Steinpilze, Pfifferlinge, Schweinsohren, Brätlinge, Birkenpilze, Rotkappen und Morcheln gelten die artenschutzrechtlichen Verbote nicht, soweit auch sie nur in „geringen Mengen für den persönlichen Bedarf und in pfleglicher Art und Weise entnommen werden“, heißt es in einer Pressemitteilung. Probleme habe es in den vergangenen Jahren mit gewerbsmäßigen Sammlern gegeben. Sie benötigen das Einverständnis des Eigentümers und müssen ihre Sammelaktion der Naturschutzbehörde des Landkreises anzeigen. Bei einer Gefährdung der Bestände oder des Naturhaushalts kann die Naturschutzbehörde das Sammeln sowohl für gewerbliche Zwecke als auch für den Eigenbedarf zweitweise untersagen. Wichtig: Bereits im Falle eines späteren Straßenverkaufs handele es sich um ein solches gewerbsmäßiges Sammeln, das der Anzeige bedarf. Dies gilt natürlich auch, wenn ganze Lieferwagenladungen von Pilzen gesammelt und vermarktet werden. Der Verkauf oder die sonstige Vermarktung von Pilzen der besonders geschützten Arten ist in jedem Fall nach Bundesrecht verboten. Ausnahmegenehmigungen könne beim Landesumweltamt beantragt werden. wh
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