Windenergie in Potsdam-Mittelmark: Strom vom Feld für die Großstadt
Berlins Stadtgüter starten noch in diesem Jahr ein Windkraftprojekt im Teltower Süden. In Stahnsdorf soll es weniger Anlagen geben
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Teltow/Stahnsdorf - Noch in diesem Jahr wollen die Berliner Stadtgüter den Startschuss für ihr lange umstrittenes Windkraftprojekt auf den früheren Rieselfeldern der Region Teltow geben. Wo einst das Abwasser der Großstadt Berlin versickerte, sollen sich im Süden des Teltower Ortsteils Ruhlsdorf schon bald fünf bis zu 175 Meter hohe Strommühlen drehen. Stadtgüterchef Peter Hecktor rechnet noch vor 2014 mit einer entsprechenden Baugenehmigung und dem Baustart. Die Anlagen sind Teil eines größer geplanten Windparks mit bis zu insgesamt 22 Rädern, die sich auch auf den einstigen Rieselfeldern bei Stahnsdorf drehen sollen.
Gerade in den Stahnsdorfer Ortsteilen Sputendorf und Schenkenhorst wird jedoch seit Jahren heftig gegen diese Pläne protestiert – nun offenbar mit immer größerem Erfolg. Selbst Stadtgüterchef Hecktor rechnet inzwischen nicht mehr damit, alle der auf den Stahnsdorfer Flächen geplanten Anlagen verwirklichen zu können. „Es wird Abstriche geben“, sagte Hecktor. So hätten Anwohner auf einer Anhörung Mitte Februar in Teltow Bedenken gegenüber dem Landesumweltamt angemeldet. Unter anderem sei auch auf eine zu schützende Fledermauspopulation verwiesen worden. Alle Einwände würden nun überprüft, so Hecktor. Am Ende muss das Umweltamt darüber entscheiden. Wann das sein wird, ist noch unklar, die Behörde konnte gestern nicht auf die Nachfrage antworten. „Das Projekt wird aber nicht an Stahnsdorf scheitern“, ist sich Hecktor sicher.
Es sei möglich, dass bis zu vier der in Stahnsdorf vorgesehenen Anlagen nicht gebaut werden. Trotzdem soll die Menge an Strom, die künftig aus der Region Teltow nach Berlin fließen soll, nicht abnehmen, sagte Hecktor. Die Windkrafttechnologie verbessere sich, die Räder werden moderner, effizienter, leiser, höher und liefern mehr Energie. Rund drei Megawatt Strom soll ein einziges Windrad pro Jahr liefern, sagte Hecktor.
Der geplante Windpark bei Stahnsdorf ist Teil eines groß angelegten Ökostrom-Projekts der Stadtgüter. Mithilfe von Investoren sollen sich bis 2020 auf den stadteigenen Flächen im Umland Berlins bis zu 52 neue Windräder drehen. Bis Ende 2016, so die Planung des öffentlichen Unternehmens, könnten damit jährlich 262 Gigawatt Strom erzeugt werden, der über ein geplantes Berliner Stadtwerk vertrieben werden soll. Mit der Energie ließen sich 114 000 Berliner Haushalte versorgen. Unterstützt wird das Konzept von der Berliner SPD-Fraktion (PNN berichteten).
Bereits in der Vergangenheit hatten die Stadtgüter und der Winkraftinvestor, die Plan 8 GmbH aus Eckernförde, mit ihrem Windkraftprojekt bei Teltow mit Widerständen zu kämpfen. So waren ursprünglich zwischen Schenkenhorst, Güterfelde und Ruhlsdorf sogar bis zu 29 Anlagen geplant – dies widersprach jedoch in der Vergangenheit dem Regionalplan Wind der Regionalen Planungsstelle Havelland-Fläming. Die Stadtgüter klagten dagegen und bekamen Recht. Die Planungsstelle muss das Planwerk derzeit überarbeiten, doch schon jetzt ist klar, dass die Stahnsdorfer Rieselfelder wieder nicht darin vorkommen werden.
Deshalb wird es in der Sache auf die Entscheidung des Landesumweltamts ankommen, sagte Torsten Naubert, Mitarbeiter der Regionalen Planungsstelle, gegenüber den PNN. Bis der Regionalplan tatsächlich fertig sei, könne es noch dauern. „Das Landesumweltamt wird vorher über den Windpark entscheiden müssen.“ Die Planungsstelle habe sich erneut gegen die Anlagen auf den Stahnsdorfer Rieselfeldern ausgesprochen, weil ihre Rotoren die empfindliche regionale Landschaftseinheit störten. Das gilt allerdings nicht für die fünf Anlagen auf dem Teltower Gebiet, die sind auch im Regionalplanentwurf vorgesehen.
Mindestens ein Dutzend der von den Stadtgütern geplanten Anlagen liegen jedoch außerhalb der im Regionalplan vorgesehenen Fläche (siehe Grafik). Stadtgüterchef Hecktor lässt sich davon, wie in der Vergangenheit auch, nicht beeindrucken. Rechtlich habe der Planentwurf noch keine Bedeutung und solange das so bleibt, gelten Windparks im Außenbereich als privilegierte Vorhaben. Das heißt, sie müssen genehmigt werden, wenn dem öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
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