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Aus dem GERICHTSSAAL: Sturztrunk und Vollrausch

Mit fast vier Promille mit dem Gesetz kollidiert

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Aus dem GERICHTSSAALMit fast vier Promille mit dem Gesetz kollidiert Als Frank F.* (45) am 2. Januar dieses Jahres Besuch von der Polizei erhielt, anschließend zur Blutprobe chauffiert wurde, wies diese den stolzen Wert von 3,73 Promille auf. Die Beamten gingen davon aus, der Potsdamer sei derart alkoholisiert mit seinem VW Golf unterwegs gewesen und erstatteten Anzeige wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr. Während der Gerichtsverhandlung beteuerte der arbeitslose Baufacharbeiter allerdings, den Großteil des Alkohols erst nach der Fahrt konsumiert zu haben. „Meine Frau ist fremdgegangen. Ich saß tagelang alleine zu Hause herum. Keiner hat mit mir geredet. Da habe ich eben zur Flasche gegriffen!“ An jenem Januartag habe er den Entschluss gefasst, der ungetreuen Gattin hinterherzufahren, um „mal zu gucken, was sie macht“. Die rächte sich für das Spionieren, indem sie der Polizei den heißen Tipp gab, ihr Mann sei betrunken mit dem Auto unterwegs. „Keine Ahnung, wie viel ich getrunken hatte, als ich losgefahren bin“, erzählte Frank F. „Ich weiß nur, dass ich nach dem Heimkommen eine dreiviertel Flasche Whisky und eine halbe Flasche Braunen gekippt habe.“ Das Gericht hegte Zweifel an dieser Darstellung. „Wenn es den Sturztrunk gegeben hätte, würden Sie heute wahrscheinlich nicht mehr unter den Lebenden weilen“, gab der Vorsitzende zu bedenken. Dann verurteilte er den Mann zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 25 Euro sowie einem dreimonatigen Fahrverbot. „Vorsatz war angeklagt. Ich gehe allerdings von Fahrlässigkeit aus“, so der Richter. „Wie hoch Ihre Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit tatsächlich war, lässt sich heute nicht mehr feststellen. Es ist aber davon auszugehen, dass es über 1,1 Promille waren.“ Gar auf 3,93 Promille brachte es Tino T.* (25) am 7. Dezember 2004. Der mehrfach vorbestrafte Alkoholiker wurde in der Minimalkaufhalle Am Stern beim Diebstahl eines Kastens Bier erwischt, legte sich danach mit den zu Hilfe gerufenen Polizisten an. Laut Anklage ergriff er ein Messer, wand sich aus dem Griff der Beamten, trat mit den Füßen gegen den Streifenwagen. „Der Angeklagte wollte immer wieder in den Markt rein, weil da angeblich Nazis seien“, erinnerte sich ein Polizeizeuge. Normal habe er mit ihm nicht mehr reden können. „Er konnte sich kaum noch auf den Beinen halten.“ Tino T. kann sich daran nicht mehr erinnern, auch nicht an wüste Beschimpfungen der Ordnungshüter. „Der Angeklagte hat sich vorsätzlich in einen Vollrausch versetzt, in welchem er Straftaten beging“, so die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft. Sie beantragte, ihn mit einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung, zu sanktionieren. Das Gericht urteilte ebenso. (*Namen geändert.) Hoga

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